Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerentwicklung)
Zuschüsse für strukturverbessernde Maßnahmen an Fließgewässern und ökologische Aufwertung künstlicher stehender Gewässer im Saarland. Förderquoten bis zu 95 % möglich. Anträge vor Maßnahmenbeginn bis 31.12.2025 einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Durchführung von naturgemäßen Wasserbaumaßnahmen und der Gewässerentwicklung im Saarland zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach § 82 WHG und zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit.
Förderfähige Ausgaben
- Planungs- und Beratungsleistungen (z. B. nach HOAI)
- Baumaßnahmen
- Unterhaltung und Pflege von Gewässern
- Sanierung technischer Einbauten (z. B. Mönchbauwerke)
- Grunderwerb einschließlich Vermessung, Notariat und Grunderwerbsteuer
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Gewässerausbauten aus nicht-wasserwirtschaftlichen oder ökologischen Gründen
- Entwässerungsmaßnahmen
- Verrohrungen
- Anschaffung von Baugeräten, Maschinen und Kraftfahrzeugen
- Verwaltungs- und Genehmigungsgebühren
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben verfolgt hohe wasserwirtschaftliche und ökologische Zielsetzungen oder dient der Umsetzung des Maßnahmenprogramms nach § 82 WHG
- Erforderliche rechtliche Zulassung für die Maßnahme muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen
- Durchführung der Maßnahme ausschließlich im Saarland
- Bei künstlichen stehenden Gewässern nur alle fünf Jahre förderbar und mit Wiederherstellung der Durchgängigkeit verbunden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Wasserrechtlicher Genehmigungsbescheid
- Genehmigte Planungsunterlagen
- Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan
- Zuschusszusagen Dritter
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Entsprechung zu einem abgestimmten Gewässerentwicklungs- und Unterhaltungsplan
- Abstimmung mit Maßnahmen gemäß Hochwasserrisikomanagementrichtlinie oder NATURA 2000
- Einhaltung der Regeln der Technik bei der Abwasserkartentechnik
Beschreibung
Im Saarland unterstützt ein Zuschussprogramm die Umsetzung naturgemäßer Wasserbaumaßnahmen an Fließgewässern sowie die ökologische Aufwertung künstlicher stehender Gewässer. Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, Institutionen mit öffentlichen Aufgaben, private Betreiber:innen von Wasserkraftanlagen, Teilnehmer:innengemeinschaften von Flurbereinigungsverfahren und Vereine, die stehende Gewässer instand halten. Ziel ist die Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach § 82 WHG und die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit. Gefördert werden unter anderem naturnahe Gewässergestaltungen, Wiederherstellung natürlicher Überflutungsflächen, Anlage von Gewässerrandstreifen sowie notwendiger Grunderwerb und Vorplanungsleistungen. Eigenleistungen können bis zu 75 % angerechnet werden, sofern sie klar dokumentiert und fremdleistungsfähig sind.
Die Förderquote von 50 % bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ermöglicht eine hohe Entlastung der Projektträger:innen. Zu den förderfähigen Kosten zählen Planungs- und Beratungsleistungen, Baumaßnahmen, Pflege und Unterhaltung von Gewässern, Sanierung technischer Einbauten sowie Grunderwerb inklusive Vermessung und Notariat. Ausgenommen sind Ausbauten ohne wasserwirtschaftliche oder ökologische Zielsetzungen, Entwässerungsmaßnahmen, Verrohrungen, Anschaffung von Baugeräten, Genehmigungsgebühren sowie Fischbesatz. Maßgeblich sind die Abstimmung mit Gewässerentwicklungsplänen, Hochwasserrisikomanagement und Naturschutzvorgaben. Anträge sind elektronisch vor Beginn der Maßnahme bis spätestens 31. Dezember 2025 einzureichen. Frühzeitige Planung und Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz erhöhen die Erfolgsaussichten.