Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP)
Der Freistaat Thüringen gewährt Zuschüsse für Maßnahmen im Naturschutz und in der Landschaftspflege, z. B. Flächenpflege, Amphibienwanderungssicherung und investive Naturschutzmaßnahmen. Förderhöchstbetrag bis 500.000 €. Anträge bis 1.4. bzw. 15.2. eines Jahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Projekten zur Sicherung, Entwicklung und Pflege von Natur und Landschaft in Thüringen, einschließlich der Erhaltung von Lebensräumen, Schutz wandernder Amphibien, investiver Maßnahmen in Agrarlandschaften und Wäldern.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche oder juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Berechtigung zur Nutzung der geförderten Flächen für die Dauer der Förderung
- Für GAK-Bezug: kommunale Träger, gemeinnützige juristische Personen, landwirtschaftliche Betriebe oder andere Landbewirtschafter
Beschreibung
Die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP) richtet sich an Projekte zur Sicherung, Entwicklung und Pflege von Natur und Landschaft im Freistaat Thüringen. Schwerpunkte bilden die Flächenpflege, die Sicherung wandernder Amphibien an Verkehrswegen sowie investive Naturschutzmaßnahmen in Agrar- und Waldgebieten. Gefördert werden nicht produktive Eingriffe aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) in Form eines Zuschusses. Pro Vorhaben können bis zu 500.000 Euro beantragt werden. Anträge für Pflegemaßnahmen sind bis zum 1. April, für Amphibienwanderungssicherungen bis zum 15. Februar eines Jahres bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde einzureichen. Der NALAP trägt maßgeblich zum Erhalt wertvoller Lebensräume und wildlebender Arten bei und stärkt die ökologischen Netzwerkstrukturen in Thüringen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, darunter kommunale Träger, gemeinnützige Vereinigungen, landwirtschaftliche Unternehmen sowie weitere Landbewirtschafter:innen mit Nutzungsrecht für die geförderten Flächen. Eine fachliche Beratung erfolgt über die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Träger:innen profitieren von klaren Förderrichtlinien im Themenfeld Umwelt-/Naturschutz sowie Energieeffizienz & Klimaschutz, festen Fristen und einer transparenten Antragsbearbeitung durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten. Ziel ist die nachhaltige Entwicklung ökologischer Strukturen, die Wiederherstellung bestimmter Lebensräume und die langfristige Stärkung der Biodiversität in Thüringen.