Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundliche Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr
Zuschüsse des Landes Niedersachsen (mit Mitteln des EFRE) für die Anschaffung neuer klimafreundlicher Niederflurbusse im ÖPNV. Förderquote bis zu 60 % (Übergangsregion) bzw. 40 % (stärker entwickelte Region) plus 30 % Landesanteil. Anträge jederzeit online möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Anschaffung neuer Kraftfahrzeuge mit klimaschonenden und umweltfreundlichen Antriebssystemen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Niedersachsen, um nachhaltige Mobilitätsangebote zu stärken und die CO₂-Bilanz im Verkehrssektor zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung neuer klimafreundlicher Kraftfahrzeuge
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Gebrauchtfahrzeugen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Verkehrsunternehmen nach § 42 PBefG, die Linienverkehr in Niedersachsen betreiben
- Fahrzeugvorhaltegesellschaften im Verbund mit Verkehrsunternehmen
- Aufgabenträger nach § 4 NNVG
- Neufahrzeuge mit maximal 10 000 km Laufleistung
- Mindestens 51 % Einsatz im Linienverkehr
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über NBank-Kundenportal
- Nachweis über Betriebsleistung (Wagenkilometer)
- Herstellerbestätigung Antriebssystem
- Nachweis Niederflurtechnik
- Vereinbarkeitsnachweis mit Nahverkehrsplan
- Finanzierungsplan/Gesamtfinanzierungsnachweis
- Nachweis Scoring-/Qualitätskriterien
- Nachweis Ersatzbeschaffung (bei Ersatz)
Bewertungskriterien
- Erreichen des erforderlichen Scoring-Punktwerts
- Klima- und Umweltwirkung des Antriebssystems
- Linieneinsatz und Betriebsleistung
Beschreibung
Förderinitiative für klimaschonende Niederflurbusse im ÖPNV in Niedersachsen
Im Rahmen des EFRE-Programms stellt das Land Niedersachsen fortlaufend nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Anschaffung neuer, klimafreundlicher Niederflurbusse im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bereit. Die Förderquote liegt bei bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Übergangsregionen beziehungsweise bis zu 40 % in stärker entwickelten Regionen, jeweils zuzüglich eines 30 %igen Landesanteils. Unternehmen aller Größenordnungen, darunter Verkehrsunternehmen gemäß § 42 PBefG, Fahrzeugvorhaltegesellschaften in Verbund mit Verkehrsunternehmen sowie Aufgabenträger nach § 4 NNVG, können über das NBank-Kundenportal jederzeit einen Antrag auf Fördermittel stellen. Ziel der Initiative ist die Stärkung nachhaltiger Mobilitätsangebote, die Reduzierung von CO₂-Emissionen im Verkehrssektor und die Modernisierung des Fahrzeugbestands.
Die Förderung setzt verschiedenste technische, operative und wirtschaftliche Voraussetzungen voraus. Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge mit maximal 10 000 km Laufleistung, die mindestens 51 % im Linienverkehr eingesetzt werden und jährlich mindestens 30 000 Wagenkilometer (bzw. 20 000 km bei Fahrzeugen ≤ 8,50 m) erreichen. Ersatzbeschaffungen erfordern einen Nachweis zur Laufleistung des Altfahrzeugs. Weitere Kriterien umfassen die Niederflurtechnik, eine Herstellerbestätigung zum umweltfreundlichen Antriebssystem sowie die Vereinbarkeit mit Nahverkehrs- und Luftqualitätsplänen. Ein gesicherter Finanzierungsplan und das Erreichen eines Scoring-Werts von mindestens 60 Punkten runden die Voraussetzungen ab. Bewertet werden insbesondere Klima- und Umweltwirkung, Linieneinsatz und Betriebsleistung. Alle erforderlichen Nachweise – von Herstellerbestätigungen über Fahrplansimulationen bis hin zum Gesamtfinanzierungsnachweis – sind elektronisch einzureichen. Das Engagement privater und kommunaler Akteur:innen für emissionsarme, barrierefreie ÖPNV-Fahrzeuge wird so nachhaltig gefördert.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.