Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus (Richtlinie Junges Wohnen)
Zuschuss für die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden Neubau, Umbau und Erweiterung von Wohnheimplätzen mit bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 120.000 € pro Platz).
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung bei der Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus in Sachsen-Anhalt durch Neubau, Umbau, Erweiterung und Modernisierung von Wohnheimplätzen inklusive Gemeinschaftsräumen.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen (Neubau, Umbau und Erweiterung) von Wohnheimplätzen
- Erstmaliger Erwerb von Wohnheimplätzen bis 2 Jahre nach Fertigstellung
- Modernisierung von Wohnheimplätzen einschließlich Gemeinschaftsräumen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks in Sachsen-Anhalt oder Nachweis gesicherter Grundstückserwerbs
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum für studentisches Wohnen und Wohnen für Auszubildende im Land Sachsen-Anhalt
- Ausführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen unter Einhaltung der baulichen Vorschriften
- Maximale Größe eines Individualwohnheimplatzes 30 m², pro Platz in Wohneinheiten mit 2 oder mehr Personen 25 m²
- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zur Durchführung der Baumaßnahmen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Checkliste beizubringender Unterlagen
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Förderprogramm Junges Wohnen unterstützt die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden Neubau, Umbau, Erweiterung und Modernisierung von Wohnheimplätzen inklusive Gemeinschaftsräumen mit einem Zuschuss von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 120.000 € pro Platz). Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen als Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigte geeigneter Grundstücke beziehungsweise mit nachgewiesenem Grundstückserwerb. Die Förderung wird im Rahmen fortlaufender Aufrufe über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt vergeben und deckt neben Baumaßnahmen auch den erstmaligen Erwerb von Wohnheimplätzen bis zu zwei Jahre nach Fertigstellung ab.
Für die Antragstellung sind Fachunternehmen zur Ausführung der Maßnahmen und die Einhaltung baulicher Vorschriften erforderlich. Individualwohnheimplätze dürfen eine Größe von 30 m² nicht überschreiten, in Wohneinheiten mit mehreren Personen gelten 25 m² pro Platz. Zudem ist der Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Bindung der geförderten Plätze über mindestens 25 Jahre ab Bezugsfertigkeit Bedingung. Ziel ist die langfristige Bereitstellung bezahlbarer Wohnmöglichkeiten für Studierende und Auszubildende. Interessierte finden alle notwendigen Unterlagen – darunter das Antragsformular, eine Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungspläne – bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
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