Förderung von Maßnahmen im Landschaftswasserbau
Förderung von Landschaftswasserbau-Maßnahmen in der Steiermark: Verbesserung des Wasserrückhalts, Stabilisierung von Rutschungen, Erosionsschutz und Instandsetzung von Entwässerungsanlagen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen des Landschaftswasserbaus zur Verbesserung des Bodenwasserhaushaltes (Wasserrückhalt, ökomorphologische Gewässerverbesserung), Stabilisierung von Rutschungen, Erosionsschutz sowie Instandsetzung und Räumung von Entwässerungsanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen.
Förderfähige Ausgaben
- Tiefendrainagen
- Stützrippen
- Sonstige technische Maßnahmen zur Hangstabilisierung
- Untergrunderkundungen und Projektierung
- Erosionsschutzmaßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Schäden, die durch Versicherungen abgedeckt sind
Antragsberechtigt
- Genossenschaften
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung der Förderungsrichtlinie Rutschhangsicherung Abs.4) (ohne Punkt a)
- Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen (Wasserrecht, Baugesetz, Vergaberecht, Önormen)
- Einreichung eines formellen Ansuchens mit den erforderlichen Unterlagen
- Eigenmittel für den nicht gedeckten Teil der Baukosten
- Dauerhafte Instandhaltung der Rutschhangsicherung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Plandarstellung
- Kostenschätzung
- Behördliche Bewilligungen
- Förderansuchen
- Rutschhangsicherung Förderungsantrag (Formular A14)
- Verpflichtungserklärung (Formular A10)
- Erhebungsblatt (Formular A14)
- Lageplan
- Kostenaufstellung
Beschreibung
In der Steiermark fördert ein Zuschussprogramm Maßnahmen des naturnahen Landschaftswasserbaus zur Verbesserung des Bodenwasserhaushaltes, Stabilisierung von Rutschungen, Erosionsschutz sowie zur Instandsetzung und Räumung landwirtschaftlicher Entwässerungsanlagen. Ziel ist es, den Wasserrückhalt zu stärken, ökomorphologische Gewässerstrukturen aufzuwerten und landwirtschaftliche Flächen nachhaltig zu sichern. Dabei werden Maßnahmen wie Tiefendrainagen, Stützrippen, technische Hangstabilisierungen, Untergrunderkundungen, Projektierungen und Erosionsschutzmaßnahmen finanziell unterstützt. Die Förderquote liegt je nach Maßnahme zwischen 40 % und 70 % der förderfähigen Investitionskosten.
Gefördert werden Wassergenossenschaften, Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsgemeinschaften sowie landwirtschaftliche Einzelbetriebe in der gesamten Steiermark. Voraussetzung ist die Einhaltung der Förderungsrichtlinie Rutschhangsicherung (Abs. 4 ohne Punkt a), gesetzlicher Vorgaben (Wasserrecht, Baugesetz, Vergaberecht, ÖNormen) und die Einreichung eines formellen Ansuchens mit Eigenmittelnachweis. Eine dauerhafte Instandhaltung und Übernahme der Erhaltungsverpflichtung bei Veräußerung ist sicherzustellen. Nicht förderfähig sind durch Versicherungen abgedeckte Schäden. Antragsteller:innen reichen eine Projektbeschreibung, Plandarstellung, Kostenschätzung, behördliche Bewilligungen, Förderansuchen, Formulare A14 und A10, Erhebungsblatt, Lageplan und detaillierte Kostenaufstellung ein. Eine laufende Einreichungsmöglichkeit ohne Frist gewährleistet flexible Projektstarts.