Förderung von Maßnahmen im Rahmen von Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren
Das Land Tirol gewährt Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen im Rahmen von Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren, z.B. für Verkehrserschließung, Bodenverbesserung, ökologische Ausgleichsmaßnahmen und Kartierungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Abwicklung von Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren, wie Verkehrserschließung, Bodenverbesserung, ökologische Ausgleichsmaßnahmen und Kartierungen.
Förderfähige Ausgaben
- Verkehrserschließung
- Bodenverbesserung
- ökologische Ausgleichsmaßnahmen
- Kartierungen
Antragsberechtigt
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahmen müssen für die Umsetzung von Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren notwendig sein
- Kostennachweise in Form von Originalrechnungen und -zahlungsbelegen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Maßnahmenbeschreibung
- Kostenschätzung
- Verpflichtungserklärung
Beschreibung
Im Rahmen der Entwicklungsstrategie für ländliche Regionen in Tirol werden Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren durch gezielte Investitionszuschüsse des Landes unterstützt. Gefördert werden Maßnahmen, die zur Verkehrserschließung, Bodenverbesserung, ökologischen Ausgleichsmaßnahmen sowie Kartierungen erforderlich sind. Antragsberechtigt sind Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsgemeinschaften sowie deren Mitglieder, die im Thema Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt-/Naturschutz oder Energieeffizienz & Klimaschutz aktiv sind. Die kontinuierlich bereitgestellten Mittel dienen der effizienten Abwicklung notwendiger Arbeitsabläufe und tragen dazu bei, landwirtschaftliche Strukturen nachhaltig zu optimieren und ökologisch wertvolle Flächen aufzuwerten.
Voraussetzung für die Förderzuwendung ist der Nachweis des dringenden Bedarfs für das jeweilige Verfahren sowie die Vorlage von Originalrechnungen und Zahlungsbelegen. Ein jährlich im Voraus erstellter Arbeitsplan legt die verfügbaren Mittel fest, wobei Investitionsmaßnahmen ausschließlich nach Abstimmung mit der Förderstelle durchgeführt werden dürfen. Als Bewerbungsunterlagen werden eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung, eine verbindliche Kostenschätzung und eine Verpflichtungserklärung benötigt. Durch die Kombination aus finanzieller Förderung und fachlicher Begleitung unterstützt die Maßnahme nachhaltige Flurbereinigungsprojekte und stärkt langfristig die Wirtschaftskraft und Umweltqualität in Tirol.
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