Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz – Elektrobusse und Nachrüstungen von Betriebshöfen
Zuschuss für die Beschaffung von Elektrobussen und die Nachrüstung von Betriebshöfen im ÖPNV in Hessen. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm fördert die Einführung lokal emissionsfreier Elektrobusse im öffentlichen Personennahverkehr in Hessen sowie die erforderliche Lade- und Betankungsinfrastruktur, Nachrüstungen von Betriebshöfen, Schulungen für Fachpersonal und erforderliche Ausrüstung und Werkzeuge.
Förderfähige Ausgaben
- Beschaffung von Elektrobussen
- Modernisierung von E-Bussen (z. B. Batterietausch)
- Schulungen des Fachpersonals
- Nachrüstung von Betriebshöfen und Werkstätten
- Anschaffung und Installation der Ladeinfrastruktur
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Fahrzeuge ohne Personenbeförderungszweck
- Innenausstattung und Reparaturen (z. B. Überholung von Sitzen)
- Nachrüstung konventioneller Fahrzeuge auf E-Antrieb
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einsatz der geförderten Elektrobusse überwiegend in Hessen im ÖPNV
- Zweckbindungsfrist von 8 Jahren für Busse und Infrastruktur
- Gesamtausgaben mindestens 100.000 €
- Vorhabensbeginn erst nach Bewilligung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formblatt Antrag Elektrobusse
- Ausgaben- und Finanzierungsplan (Formblatt AuF)
- Erklärung Unternehmenseinstufung (KMU)
- Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-P)
- Datenschutzhinweise
Beschreibung
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum unterstützt mit einem fortlaufenden Zuschussprogramm die Umstellung des öffentlichen Personennahverkehrs auf lokal emissionsfreie Antriebe. Gefördert wird die Beschaffung von Elektrobussen ebenso wie die Modernisierung bestehender E-Busse (z. B. Batterietausch), die Anschaffung und Installation der erforderlichen Lade- beziehungsweise Betankungsinfrastruktur, die Nachrüstung von Betriebshöfen und Werkstätten sowie die Schulung des Fachpersonals und die Beschaffung der notwendigen Ausrüstungsgegenstände und Werkzeuge. Antragsberechtigte Organisationen erhalten einen Zuschuss von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Ladepunkten maximal 400 € pro installierter kW-Leistung und bis zu 100 000 € pro Standort für Netzanschlüsse.
Antragstellende sind kommunale Aufgabenträger:innen des ÖPNV in Hessen – insbesondere Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse – sowie Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen und sonstige Vorhabenträger:innen. Voraussetzungen sind ein Einsatz der geförderten Elektrobusse überwiegend in Hessen, eine Bindungsfrist von acht Jahren und Gesamtausgaben ab 100 000 €. Der Projektbeginn darf erst nach Bewilligung erfolgen. Nicht förderfähig sind Fahrzeuge ohne Personenbeförderungszweck, reine Innenausstattungs- oder Reparaturmaßnahmen und Nachrüstungen herkömmlicher Fahrzeuge auf E-Antrieb. Die Einreichung erfolgt jederzeit und erfordert unter anderem das Formblatt „Antrag Elektrobusse“, den Ausgaben- und Finanzierungsplan (Formblatt AuF), die KMU-Selbsterklärung, die Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest-P) und Datenschutzhinweise.
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