Förderung von Maßnahmen, Projekten und gemeinnützigen Organisationen im LGBTIQ-Bereich
Die Stadt Wien fördert kontinuierlich gemeinnützige Projekte und Organisationen im LGBTIQ-Bereich mit Fokus auf Abbau von Diskriminierung und Förderung der Teilhabe. Anträge können laufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Abbau von Vorurteilen und Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität, Sensibilisierung, Beratung und Bewusstseinsbildung der Gesellschaft in Wien.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Honorarnoten
- Werkverträge
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bewirtungskosten
- Reisekosten
- Anschaffung von Anlagegütern
- Gutscheine
- Repräsentationskosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz der Organisation in Wien
- Gemeinnützigkeit der juristischen Person
- Vorhaben muss dem öffentlichen Interesse und einem Wienbezug entsprechen
- Realistische Kostenkalkulation und Eigenbeteiligung erforderlich
- Projekte ohne Förderung nicht durchführbar
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antragsformular
- Einverständniserklärung (ID Austria)
- Kopie des Lichtbildausweises des vertretungsbefugten Organs
- Vereinsstatuten oder Gesellschaftsvertrag
- Vereinsregister-/Firmenbuchauszug
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Qualität und Nachhaltigkeit
- Wienbezug und Öffentliches Interesse
Beschreibung
Die Stadt Wien – Bildung und Jugend (MA 13) stellt gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in Wien eine fortlaufende Fördermöglichkeit im LGBTIQ-Bereich bereit. Ziel dieser Förderung ist der Abbau von Vorurteilen und Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität sowie die Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung der Wiener Gesellschaft. Neben Gesamtförderungen ohne fixe Obergrenze existiert ein „Queerer Kleinprojektetopf“ für Einzelförderungen bis zu 5.000 €. Gefördert werden Maßnahmen in den Themenfeldern Soziales, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Bildung, Beratung, Arbeit & Soziales sowie Aus- und Weiterbildung. Förderberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Unternehmen, deren Vorhaben ohne öffentliche Mittel nicht durchführbar sind und einen eindeutigen Wienbezug aufweisen. Voraussetzung für eine Antragstellung sind eine realistische Kostenkalkulation mit Eigenbeteiligung, Zustimmung zu den Förderrichtlinien und Datenschutzbestimmungen via ID Austria, eine eindeutige Darstellung des öffentlichen Interesses sowie die Übereinstimmung mit ethischen Grundprinzipien wie Gewaltfreiheit und Antidiskriminierung.
Förderfähige Ausgaben umfassen Personalaufwendungen, Sachkosten, Honorarnoten und Werkverträge. Nicht abgedeckt werden Bewirtungs- und Reisekosten, Anschaffung von Anlagegütern, Gutscheine oder Repräsentationskosten. Die Prüfung erfolgt anhand von Innovationsgehalt, Qualität und Nachhaltigkeit sowie dem öffentlichen Interesse und Wienbezug des Projekts. Erforderliche Bewerbungsunterlagen sind das Online-Antragsformular, die Einverständniserklärung (ID Austria), Kopie des Lichtbildausweises des vertretungsbefugten Organs, Vereinsstatuten bzw. Gesellschaftsvertrag und ein aktueller Vereinsregister-/Firmenbuchauszug. Einreichungen können jederzeit laufend erfolgen; nach positiver Bescheidung kommt es zur Vertragsunterzeichnung und Auszahlung der Fördermittel. Die Abrechnung hat vollständig und fristgerecht mittels Verwendungsnachweis zu erfolgen, um Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der geförderten Vorhaben sicherzustellen.
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