Zuschuss

Förderung von Maßnahmen, Projekten und gemeinnützigen Organisationen im LGBTIQ-Bereich

Die Stadt Wien fördert kontinuierlich gemeinnützige Projekte und Organisationen im LGBTIQ-Bereich mit Fokus auf Abbau von Diskriminierung und Förderung der Teilhabe. Anträge können laufend eingereicht werden.

Soziales Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Bildung Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
09.12.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Fördersumme: bis 5.000 € (Kleinprojektetopf) bzw. keine feste Obergrenze für größere Einzel- oder Gesamtförderungen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Abbau von Vorurteilen und Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität, Sensibilisierung, Beratung und Bewusstseinsbildung der Gesellschaft in Wien.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Honorarnoten
  • Werkverträge

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bewirtungskosten
  • Reisekosten
  • Anschaffung von Anlagegütern
  • Gutscheine
  • Repräsentationskosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz der Organisation in Wien
  • Gemeinnützigkeit der juristischen Person
  • Vorhaben muss dem öffentlichen Interesse und einem Wienbezug entsprechen
  • Realis­ti­sche Kostenkalkulation und Eigenbeteiligung erforderlich
  • Projekte ohne Förderung nicht durchführbar
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antragsformular
  2. Einverständniserklärung (ID Austria)
  3. Kopie des Lichtbildausweises des vertretungsbefugten Organs
  4. Vereinsstatuten oder Gesellschaftsvertrag
  5. Vereinsregister-/Firmenbuchauszug

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Qualität und Nachhaltigkeit
  • Wienbezug und Öffentliches Interesse

Beschreibung

Die Stadt Wien – Bildung und Jugend (MA 13) stellt gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in Wien eine fortlaufende Fördermöglichkeit im LGBTIQ-Bereich bereit. Ziel dieser Förderung ist der Abbau von Vorurteilen und Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität sowie die Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung der Wiener Gesellschaft. Neben Gesamtförderungen ohne fixe Obergrenze existiert ein „Queerer Kleinprojektetopf“ für Einzelförderungen bis zu 5.000 €. Gefördert werden Maßnahmen in den Themenfeldern Soziales, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Bildung, Beratung, Arbeit & Soziales sowie Aus- und Weiterbildung. Förderberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Unternehmen, deren Vorhaben ohne öffentliche Mittel nicht durchführbar sind und einen eindeutigen Wienbezug aufweisen. Voraussetzung für eine Antragstellung sind eine realistische Kostenkalkulation mit Eigenbeteiligung, Zustimmung zu den Förderrichtlinien und Datenschutzbestimmungen via ID Austria, eine eindeutige Darstellung des öffentlichen Interesses sowie die Übereinstimmung mit ethischen Grundprinzipien wie Gewaltfreiheit und Antidiskriminierung.

Förderfähige Ausgaben umfassen Personalaufwendungen, Sachkosten, Honorarnoten und Werkverträge. Nicht abgedeckt werden Bewirtungs- und Reisekosten, Anschaffung von Anlagegütern, Gutscheine oder Repräsentationskosten. Die Prüfung erfolgt anhand von Innovationsgehalt, Qualität und Nachhaltigkeit sowie dem öffentlichen Interesse und Wienbezug des Projekts. Erforderliche Bewerbungsunterlagen sind das Online-Antragsformular, die Einverständniserklärung (ID Austria), Kopie des Lichtbildausweises des vertretungsbefugten Organs, Vereinsstatuten bzw. Gesellschaftsvertrag und ein aktueller Vereinsregister-/Firmenbuchauszug. Einreichungen können jederzeit laufend erfolgen; nach positiver Bescheidung kommt es zur Vertragsunterzeichnung und Auszahlung der Fördermittel. Die Abrechnung hat vollständig und fristgerecht mittels Verwendungsnachweis zu erfolgen, um Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der geförderten Vorhaben sicherzustellen.

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