Förderung von Maßnahmen/Projekten zur Vermeidung von Abfall, zur Vornahme von Recycling oder Re-Use
Förderung von Projekten zur Abfallvermeidung, zum Recycling und zur Wiederverwendung in Salzburg. Anträge sind unbefristet möglich und müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Antragsberechtigt sind Non-Profit-Organisationen wie Vereine oder NGOs.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Maßnahmen, die die anfallende Abfallmenge in Salzburg reduzieren. Dies umfasst die Vermeidung von Abfällen, das Recycling von Produkten sowie die Wiederverwendung von Abfällen. Ebenfalls förderfähig sind Informations- und Bewusstseinsbildungsveranstaltungen zum Thema Abfallvermeidung und Recycling.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachvollziehbare Darstellung der geplanten Maßnahmen
- Einreichung mit dem allgemeinen Antragsformular des Landes Salzburg
- Einhaltung der allgemeinen Förderbedingungen des Landes Salzburg
- Antragstellung muss vor Beginn der Arbeiten erfolgen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Allgemeines Antragsformular des Landes Salzburg
- Nachweis des rechtlichen Bestandes von Vereinen und Organisationen (Satzungen, Statuten)
- Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr und letzter Rechnungsabschluss
- Finanzierungsplan mit Gesamtkosten, Eigenleistung, weiteren Förderungen und beantragter Landesförderung
- Schriftliche Erklärung zur Einsichtnahme in Gebarungsunterlagen und Verwendungsnachweis
- Erklärung gemäß Datenschutzgesetz zur Veröffentlichung von Name, Anschrift, Verwendungszweck und Förderhöhe
- Originalrechnungen und Zahlungsnachweise
Beschreibung
Die Förderinitiative des Landes Salzburg richtet sich an gemeinnützige Non-Profit-Organisationen wie Vereine und NGOs mit Sitz in der Region Salzburg und trägt dazu bei, die anfallende Abfallmenge spürbar zu reduzieren. Im Fokus stehen Maßnahmen zur Abfallvermeidung, zum Recycling von Produkten sowie zur Wiederverwendung von Abfällen. Ebenfalls berücksichtigt werden Informations- und Bewusstseinsbildungsveranstaltungen, die das Thema Abfallvermeidung und Recycling in der Bevölkerung verankern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und kann fortlaufend beantragt werden, sofern der Antrag vor Beginn der geplanten Maßnahmen über das allgemeine Antragsformular des Landes Salzburg eingereicht wird. Antragstellende profitieren von einer unkomplizierten Einreichung und flexiblen Fristen, da die Ausschreibung ohne zeitliche Begrenzung läuft.
Zur erfolgreichen Antragstellung sind eine nachvollziehbare Darstellung der geplanten Projekte sowie die Einhaltung der allgemeinen Förderbedingungen des Landes Salzburg erforderlich. Einzureichen sind unter anderem das ausgefüllte Antragsformular, Nachweise zum rechtlichen Bestand der Organisation (Satzungen, Statuten), der Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr inklusive letzter Rechnungsabschluss sowie ein detaillierter Finanzierungsplan mit Gesamtkosten, Eigenleistungen, weiteren Förderzusagen und der beantragten Landesförderung. Ergänzt wird die Einreichung durch schriftliche Erklärungen zur Einsicht in Gebarungsunterlagen und Datenschutz sowie die Verpflichtung zur Vorlage von Originalrechnungen und Zahlungsnachweisen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Fördermittel zielgerichtet eingesetzt und nachhaltig wirksam werden.
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