Zuschuss

Förderung von Maßnahmen zum Grundwasserschutz

Förderung von Maßnahmen zum Grundwasserschutz in der Steiermark durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit. Gefördert werden Beratungsleistungen und konkrete Maßnahmen wie Sanierung oder Rückbau von artesischen Brunnen sowie Schutz des qualitativen Grundwasserzustandes. Anträge bis längstens 6 Monate nach Fertigstellung möglich. Gültig seit 01.01.2016 unbefristet.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2016
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark
Fördersumme: Bis zu 5.000 €

Förderziel

Zum Zwecke des Schutzes bzw. der Schonung von Grundwasserressourcen können entsprechende Maßnahmen gefördert werden. Hierzu zählen insbesondere Beratungsleistungen für eine grundwasserschonende Bewirtschaftung landwirtschaftlich genützter Flächen sowie der Schutz besonders hochwertiger Wasserreserven wie z.B. Tiefengrundwässer. Gefördert werden Sanierung oder Rückbau von artesischen Brunnen und Maßnahmen zur Sicherung des qualitativen Zustandes der Grundwasserkörper.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Rückbau von artesischen Brunnen
  • Kosten für Sanierung artesischer Brunnen
  • Kosten für Beratungsleistungen zur grundwasserschonenden Bewirtschaftung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Kosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort der Maßnahme in der Steiermark
  • Maßnahme dient dem Schutz bzw. der Schonung von Grundwasserressourcen
  • Maßnahmen in den Grundwasserkörpern Grazer Feld, Leibnitzer Feld oder unteren Murtal
  • Antragstellung bis längstens 6 Monate nach Fertigstellung der Maßnahme

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausführungsnachweise
  2. Rechnungen

Bewertungskriterien

  • Wasserwirtschaftlicher Nutzen
  • Priorität des Grundwasserschutzes
  • Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
  • Qualität der Einreichunterlagen

Beschreibung

Im Rahmen der unbefristeten Förderinitiative zur Stärkung des Grundwasserschutzes in der Steiermark stellt das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit, finanzielle Zuschüsse von bis zu 5 000 € bereit. Gefördert werden sowohl fachkundige Beratungsleistungen zur grundwasserschonenden Bewirtschaftung landwirtschaftlich genützter Flächen als auch technische Vorhaben: Rückbau oder Sanierung artesischer Brunnen und Maßnahmen zur Sicherung des qualitativen Zustands besonders hochwertiger Grundwasserreserven. Antragsberechtigt sind Privatperson:innen, Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen, die ihren Projektschwerpunkt im Grazer und Leibnitzer Feld oder im unteren Murtal verorten und aktiv zum Schutz der Trinkwasserressourcen beitragen möchten.

Voraussetzung für die Förderzusage ist der Standort in der Steiermark sowie die Einreichung von Ausführungsnachweisen und Rechnungen bis spätestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme. Nicht förderfähig sind rückwirkende Investitionen. Bewertet werden die wasserwirtschaftliche Wirkung, die Priorität des Grundwasserschutzes, die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und die Qualität der Einreichunterlagen. Dieses kontinuierlich geöffnete Programm bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, private Brunnenanlagen zu erneuern, landwirtschaftliche Umstellungsmaßnahmen umzusetzen oder kommunale Schutzkonzepte zu realisieren und leistet damit einen essentiellen Beitrag zur nachhaltigen Bewahrung der regionalen Trinkwasserressourcen.

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