Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung der Bodengesundheit im Land Salzburg
Das Land Salzburg gewährt Direktzuschüsse für Maßnahmen zum Bodenschutz und zur Bodenverbesserung inklusive mechanischer und biologischer Engerlingsbekämpfung, für Bodenschutzberatung sowie für Fort- und Ausbildungsmaßnahmen zur Bodenbewusstseinsbildung im gesamten Landesgebiet. Anträge sind seit 09.09.2013 laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden (1) Maßnahmen zum Bodenschutz und zur Bodenverbesserung einschließlich der mechanischen und biologischen Engerlingsbekämpfung, (2) die Bodenschutzberatung durch die Landwirtschaftskammer sowie (3) Fort- und Ausbildungsmaßnahmen zur Bodenbewusstseinsbildung. Ziel ist die Erhaltung und Verbesserung der Bodenfunktionen, die Verhinderung von Bodenerosion und Bodenverdichtung sowie die Stärkung des bodenbewussten Handelns gemäß Salzburger Bodenschutzgesetz 2001.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahmen müssen den Zielen des Salzburger Bodenschutzgesetzes 2001 entsprechen und über die Regeln der guten fachlichen Praxis hinausgehen
- Zielsetzung: Erhaltung und Schutz der Bodenfunktionen, Verbesserung und Wiederherstellung der Bodenfunktion sowie Verhinderung von Bodenerosion und Bodenverdichtung
- Anwendungsbereich: landwirtschaftliche Böden und alle nicht versiegelten Böden im gesamten Landesgebiet Salzburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektantrag
- Projektbeschreibung
- Allgemeines Förderansuchen des Landes Salzburg
Beschreibung
Im Rahmen einer landesweiten Initiative in Salzburg werden Direktzuschüsse für Maßnahmen zur Erhaltung der Bodengesundheit und zur Bodenverbesserung gewährt. Gefördert werden mechanische und biologische Verfahren zur Engerlingsbekämpfung, fachliche Bodenschutzberatung durch die Landwirtschaftskammer sowie Fort- und Ausbildungsmaßnahmen zur Bodenbewusstseinsbildung. Antragsberechtigt sind Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Bildungseinrichtungen – insbesondere Landwirtschaftsbetriebe, Beratende und Lehrkräfte. Eine kontinuierliche Antragstellung ist seit dem 09. September 2013 möglich, wodurch die Umsetzung bodenschonender Projekte flexibel realisiert werden kann und gleichzeitig ein Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz sowie zur ländlichen Entwicklung geleistet wird.
Mit Blick auf die Zielsetzung des Salzburger Bodenschutzgesetzes 2001 verfolgt das Förderangebot die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen sowie die Verhinderung von Erosion und Verdichtung. Voraussetzung ist die Überschreitung der Regeln guter fachlicher Praxis auf landwirtschaftlichen und allen nicht versiegelten Flächen im gesamten Landesgebiet. Als Bewerbungsunterlagen sind ein Projektantrag, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie das allgemeine Förderansuchen des Landes Salzburg einzureichen. Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung der Zuschüsse auf Basis vorgelegter Originalrechnungen und Zahlungsnachweise, um eine transparente und zielgerichtete Förderung bodenbewusster Maßnahmen zu gewährleisten.
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