Zuschuss

Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten

Zuschüsse für bundesweite Projekte und Schulungen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten. Jährliche Ausschreibungen im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: Bis zu 70.000 € pro Jahr
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung von Projekten, die das interkulturelle Miteinander vor Ort verbessern und die gesellschaftliche Integration sowie Teilhabechancen von Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund unterstützen, sowie Schulungen zur Weiterbildung und Qualifizierung ehrenamtlicher Akteure im Integrationsbereich.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Eingliederungsleistungen
  • Individuelle Beratungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bundesinteresse an der Durchführung der Maßnahme
  • Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert
  • Erarbeitung des Projekts in enger Zusammenarbeit mit Kommunen, Landkreisen, lokalen Integrationskursen (Houses of Resources, MBE, JMD)
  • Kooperation mit Stiftungen sowie Programmen und Projekten auf kommunaler, Landes- oder EU-Ebene anstreben

Beschreibung

Mit dem Förderangebot des Bundesministeriums des Innern (BMI) erhalten öffentliche Einrichtungen, Bildungsträger, Interessenverbände und gemeinnützige Organisationen einen Zuschuss für bundesweite Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund. Gefördert werden Initiativen, die das interkulturelle Miteinander vor Ort stärken und Teilhabechancen für Neu-Zugewanderte und Engagierte in der Aufnahmegesellschaft ab 12 Jahren schaffen. Zudem ergänzt die Unterstützung gesetzliche Integrationsangebote wie Integrationskurse und Migrationsberatung und leistet einen wichtigen Beitrag zu einem toleranten, solidarischen Zusammenleben. Die Themenfelder Soziales, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales stehen dabei im Fokus. Zusätzlich werden Multiplikator:innen-Schulungen zur Qualifizierung ehrenamtlicher Akteur:innen gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 70.000 € pro Jahr bei einer Projektdauer von bis zu 36 Monaten. Voraussetzung ist ein gesichertes Finanzierungskonzept, ein nachgewiesenes Bundesinteresse sowie die enge Kooperation mit Kommunen, Migrationsberatung (MBE), Jugendmigrationsdiensten (JMD) und weiteren Förderinitiativen auf kommunaler, Landes- oder EU-Ebene. Nicht förderfähig sind Eingliederungsleistungen und individuelle Beratungen.

Die Einwerbung der Mittel erfolgt über ein jährlich ausgeschriebenes Interessenbekundungsverfahren, das in der Regel Ende des ersten Quartals veröffentlicht wird. Antragstellende orientieren sich dabei an den aktuellen Themenschwerpunkten und Antragsrichtlinien, um passgenaue Vorhaben einzureichen. In dem transparenten Auswahlprozess werden Projektkonzeption, kommunaler Bedarf und Nachhaltigkeit herangezogen. Das Programm setzt auf praxisnahe Projektkonzepte, die Ressourcen vor Ort aktivieren und nachhaltige Netzwerke fördern. Durch gezielte Maßnahmen werden interkulturelle Kompetenzen gestärkt und solidarische Gemeinschaften aufgebaut. Interessierte Akteur:innen finden in diesem Förderinstrument eine strukturierte Möglichkeit, das Zusammenleben vielfältig zu gestalten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt langfristig zu sichern.

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