Förderung von Maßnahmen zur Rutschhangsicherung
Förderung unterstützt land- und forstwirtschaftliche Betriebe in der Steiermark bei der Sicherung von Rutschhängen. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Schutz landwirtschaftlicher Anbauflächen vor Hangrutschungen, Reduzierung der Bodenerosion sowie Wiederherstellung der Hangstabilität zum Schutz landwirtschaftlicher Betriebsgebäude und Infrastruktur.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Rutschhangsicherungen (Tiefendrainagen, Stützrippen und sonstige technische Maßnahmen)
- Kosten für Untergrunderkundungen und Projektierung durch Zivilingenieur
Nicht förderfähige Ausgaben
- Schäden oder Schadensanteile, die durch Versicherungen abgedeckt sind
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in der Steiermark
- Betreiben eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
- Naturbedingte, durch Starkregen verursachte gravitative Massenbewegung
- Formelles Ansuchen samt erforderlichen Unterlagen
- Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen (Wasserrecht, Baugesetz, Vergaberecht etc.)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Rutschhangsicherung Förderungsantrag (Formular A14)
- Verpflichtungserklärung (Formular A10)
- Erhebungsblatt (Formular A14)
- Lageplan
- Kostenaufstellung
Beschreibung
Die landesweit verfügbare Zuschussmaßnahme in der Steiermark fördert gezielt Maßnahmen zur Sicherung von Rutschhängen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Mithilfe technischer Verfahren wie Tiefendrainagen, Stützrippen und weiterer Hangstabilisierungsmaßnahmen wird die Bodenerosion reduziert und der Erhalt von Anbauflächen sowie von Betriebsgebäuden und Infrastruktur gewährleistet. Die Förderung wendet sich an natürliche und juristische Personen, Genossenschaften, Interessenverbände sowie sonstige Vereine mit Sitz in der Steiermark, die ihren Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung führen. Mit einem Fördersatz von bis zu 15 % werden sowohl Investitionskosten für bauliche Sicherungsmaßnahmen als auch Ausgaben für Untergrunderkundungen und Projektierung durch Zivilingenieur:innen berücksichtigt. Nicht finanzierbar sind Schäden, die bereits durch Versicherungen abgedeckt sind.
Ein förmliches Ansuchen ist jederzeit möglich und muss spätestens sechs Monate nach Eintritt der schadenverursachenden Starkregenereignisse eingereicht werden. Voraussetzung hierfür ist ein vollständiges Einhalten aller gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. Wasser-, Bau- und Vergaberecht) sowie die Vorlage von Formularen (A10, A14), Lageplan und Kostenaufstellung. Die Abteilung 14 „Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit“ des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung übernimmt die fachliche Prüfung, Förderabwicklung und Bauaufsicht. Eine positive Förderentscheidung begründet keinen Rechtsanspruch und erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel. Ziel ist die nachhaltige Stabilisierung von Hängen, die langfristige Sicherung landwirtschaftlicher Nutzflächen und der Schutz vor zukünftigen Hangrutschungen.