Zuschuss

Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern

Zuschüsse aus ESF+ für Projekte in Mecklenburg-Vorpommern zur Stärkung von Demokratie, Toleranz und zivilgesellschaftlichem Engagement. Förderung z.B. von Beratungsangeboten, Mikroprojekten und kofinanzierten Bundesprojekten.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern

Förderziel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Maßnahmen zur Stärkung von Toleranz, Mitmenschlichkeit und demokratischer Orientierung sowie zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements und zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts
  • Fachliche und organisatorische Eignung zur Projektdurchführung
  • Positives Votum des Vergaberates der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Handlungsrahmen für Demokratie und Toleranz“ (nicht für landesweite Beratungsangebote)
  • Auswahlverfahren bei landesweiten Beratungsangeboten durch Interessenbekundung
  • Mikroprojekte: Mindestens 5 Personen mit jeweils mindestens 4 Stunden Beteiligung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag landesweites Beratungsnetzwerk
  2. Anlage – Projektbeschreibung
  3. Anlage – Aufgabenbeschreibung
  4. Personaleignungsbogen
  5. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Fachliche und organisatorische Eignung
  • Positives Votum des Vergaberates

Beschreibung

In Mecklenburg-Vorpommern fördert das Land mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) vielfältige Vorhaben, die Toleranz, Mitmenschlichkeit und demokratische Werte stärken sowie zivilgesellschaftliches Engagement vorantreiben. Zuschüsse stehen für Beratungsangebote in einem landesweiten Netzwerk, Mikroprojekte in Kommunen, Vereinen und Verbänden sowie für kofinanzierte Bundesprogramme bereit. Die Bandbreite der Förderung umfasst Anliegen aus den Bereichen gesellschaftlicher Zusammenhalt und Demokratie, Kultur, Kultur & Medien sowie Arbeit & Soziales und verbindet kulturelle, soziale und medienpädagogische Ansätze. Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, darunter Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Verbände und Kommunen, haben die Möglichkeit, Projekte zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus umzusetzen und nachhaltige demokratische Prozesse zu initiieren.

Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und setzt fachliche wie organisatorische Eignung der Träger:innen voraus. Die Förderentscheidung basiert auf der Bewertung technischer Qualifikation und einem positiven Votum des Vergaberates der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Handlungsrahmen für Demokratie und Toleranz“. Für landesweite Beratungsangebote erfolgt eine Auswahl über ein Interessenbekundungsverfahren, während Mikroprojekte die Beteiligung von mindestens fünf Teilnehmenden à mindestens vier Stunden voraussetzen. Der individuelle Zuschusssatz variiert je nach Projektumfang, weshalb eine detaillierte Finanzierungsplanung unerlässlich ist. Für die Bewerbungsunterlagen sind insbesondere die Anlage Projektbeschreibung, Anlage Aufgabenbeschreibung, Personaleignungsbogen und der Finanzierungsplan einzureichen. Dieses Instrumentarium ermöglicht es Träger:innen, anspruchsvolle Maßnahmen zu realisieren und die demokratische Kultur in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig zu festigen.

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