Zuschuss

Förderung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Katastrophenabwehr (KatSZR)

Der Freistaat Bayern gewährt Zuschüsse für Kommunen, Landkreise und freiwillige Hilfsorganisationen in Bayern zur Beschaffung von Katastrophenschutzausrüstung im Rahmen der Vorbereitung der Katastrophenabwehr. Anträge sind jährlich bis zum 31.03. einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Förderquote: 50% - 70%

Förderziel

Der Freistaat Bayern unterstützt Maßnahmen zur Abwehr und Bewältigung von Katastrophen, indem er die Ausstattung der Katastrophenschutzbehörden und der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten in Bayern verbessert.

Förderfähige Ausgaben

  • Einsatzleitwagen (ELW)
  • Abrollbehälter (AB)
  • Schnelleinsatz- und Mehrzweckzelte
  • Zeltheizgerät
  • Mehrzweckboote (MZB)
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise sowie freiwillige Hilfsorganisationen
  • Maßnahme muss die Leistungsfähigkeit der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten aufrechterhalten oder verbessern
  • Nachweis der fachlichen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
  • Fördergegenstände müssen den technischen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik entsprechen und ggf. geprüft oder zugelassen sein

Beschreibung

Der Freistaat Bayern gewährt Kommunen, Landkreisen sowie freiwilligen Hilfsorganisationen Fördermittel zur gezielten Verbesserung der Ausstattung im Katastrophenschutz. Ziel ist die Erhöhung der Abwehr- und Bewältigungskapazitäten für regionale und überregionale Einsatzlagen. Der Schwerpunkt liegt auf der Anschaffung und Modernisierung von Infrastrukturkomponenten mit überregionaler Bedeutung. Antragstellende Organisationen erhalten Zuschüsse, um ihre Leistungsfähigkeit im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms „Katastrophenschutz Bayern 2030“ nachhaltig zu stärken. Mit dieser Maßnahme reagiert das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf wachsende Anforderungen durch Naturkatastrophen, komplexe Schadenslagen und die Absicherung kritischer Infrastrukturen.

Gefördert werden Investitionen wie Einsatzleitwagen (ELW), Abrollbehälter, Schnelleinsatz- und Mehrzweckzelte inklusive Zeltheizgeräten, Mehrzweckboote, mobile Lautsprecher- und Sirenenanlagen, Sandsackabfüllanlagen sowie Ausrüstung für die Ölwehr. Die Zuwendungshöhe beträgt je nach Maßnahme zwischen 50 % und 70 % der förderfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist der fachliche Nachweis von Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie die Einhaltung technischer Vorschriften und anerkannter Regeln der Technik. Anträge müssen schriftlich oder elektronisch bis zum 31. März eines jeden Jahres bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden, um rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn in das jährliche Vergabeverfahren aufgenommen zu werden.

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