Zuschuss

Förderung von Mikroprojekten

Ab sofort können im Rahmen des Mikroprojekt-Förderfonds des Musikalischen Kompetenzzentrums Sachsen-Anhalt Anträge für musikkulturelle Mikroprojekte in Sachsen und Sachsen-Anhalt gestellt werden. Förderhöhe bis 1.000 € pro Projekt. Antragsstellung ist fortlaufend möglich.

Bildung Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Sachsen, Sachsen-Anhalt
Fördersumme: maximal 1.000 € pro Projekt
Förderquote: 90%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung kultureller Bildungsprojekte im Bereich Musik und Musikpädagogik sowie musikalische Cross-Overprojekte als Mikroprojekte durch das Musikalische Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorarkosten
  • Sachkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Verpflegung
  • reine Spaß-Veranstaltungen wie Feste oder Partys
  • Gegenstände
  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Sachsen-Anhalt
  • Projekte mit musikkultureller Bildung als primärer Ansatz
  • Antrag mindestens 4 Wochen vor Projektbeginn
  • Fortlaufende Antragsstellung möglich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (beschreibbares PDF)

Bewertungskriterien

  • Kooperationen und Partnerschaften mit anderen Vereinen, Initiativen und Institutionen
  • Konzepte für Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung der Öffentlichkeit
  • Messbare Zielsetzungen (z. B. Anzahl Veranstaltungen, erreichte Personen)
  • Nachhaltigkeit der Aktivitäten

Beschreibung

Der Mikroprojekt-Förderfonds des Musikalischen Kompetenzzentrums Sachsen-Anhalt stellt gemeinnützigen Vereinen, Initiativen und Institutionen in Sachsen und Sachsen-Anhalt Fördermittel bis zu 1.000 € bereit. Ziel des Landesprojekts im Kulturbüro Magdeburg ist die Stärkung kultureller Bildungsangebote im Bereich Musik, Aus- und Weiterbildung sowie Medien. Antragstellende müssen ihren Sitz in den genannten Bundesländern haben und den primären Ansatz musikkultureller Bildung verfolgen. Das Programm sieht eine Förderquote von bis zu 90 % vor; eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 % wird empfohlen. Anträge sind fortlaufend einzureichen, sofern sie mindestens vier Wochen vor Projektbeginn vorliegen. Förderfähig sind Honorarkosten sowie Sachkosten, während Ausgaben für Verpflegung, reine Vergnügungsveranstaltungen, materielle Anschaffungen und Personalkosten ausgeschlossen bleiben.

Gefördert werden flexible Formate wie Workshops, Seminare, Mitmachkonzerte und Medienprojekte, die einen interaktiven Zugang zur Musik vermitteln. Bewerbungen profitieren von ausgearbeiteten Konzepten für Kooperationen mit weiteren Vereinen, Institutionen und Bildungsnetzwerken sowie von klaren Plänen zur Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung verschiedener Zielgruppen. Wesentliche Bewertungskriterien umfassen neben der Messbarkeit der Zielerreichung – etwa anhand von Teilnehmendenzahlen oder Veranstaltungsanzahl – auch die Nachhaltigkeit geplanter Aktivitäten und die Verbreitung der Projektergebnisse. Nach positiver Entscheidung wird ein Kooperationsvertrag abgeschlossen, bevor Honorare und Sachkosten unmittelbar über das Kompetenzzentrum abgerechnet werden. Der abschließende Verwendungsnachweis verlangt einen kurzen Sachbericht inklusive Fotodokumentation, Teilnehmendenlisten und Belegnachweisen innerhalb von sechs Wochen nach Projektende. Alle relevanten Unterlagen stehen als beschreibbares PDF zur Verfügung und können digital eingereicht werden.

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