Zuschuss

Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Städtebaulichen Fördergebiet „Aktive Ortsmitte Eppelborn“

Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen privater baulicher Anlagen an der Schnittstelle zum öffentlichen Raum im Fördergebiet Aktive Ortsmitte Eppelborn. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
10.03.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: bis 25.000 € nicht rückzahlbarer Zuschuss
Förderquote: 40% - 50%

Förderziel

Zuwendungen für die Modernisierung und Instandsetzung privater baulicher Anlagen, die in städtebaulicher Gesamtbetrachtung Missstände aufweisen und durch gestalterisch-funktionelle Maßnahmen dauerhaft erhalten und aufgewertet werden sollen.

Förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen gemäß DIN 276
  • Nebenkosten
  • Voruntersuchungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Werbeanlagen
  • Finanzierungskosten (Zinsen)
  • Luxusmodernisierungen
  • Folgekosten
  • Kosten des Baugrundstücks

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bauliche Anlage im Fördergebiet „Aktive Ortsmitte Eppelborn“
  • Beginn der Maßnahme nicht vor Antragsstellung
  • Abschluss einer Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung vor Vorhabensbeginn

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung
  2. Kostenschätzung nach DIN 276 oder 3 qualifizierte Angebote
  3. Baupläne und Genehmigungen
  4. Grundbuch- und Katasterauszug
  5. Fotos vor und nach Maßnahmen

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit Zielen des ISEK
  • Städtebaulicher Bedarf und Missstände
  • Gestalterische Aufwertung der Fassaden
  • Wirtschaftlichkeit der Maßnahme

Beschreibung

Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Ortsmitte Eppelborn“ unterstützt die Gemeinde Eppelborn private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden mit städtebaulichen Missständen. Gefördert werden bauliche Anlagen im definierten Fördergebiet, deren äußere oder innere Beschaffenheit eine gestalterisch-funktionale Aufwertung des Straßen- und Ortsbildes ermöglicht. Zuwendungsvoraussetzungen sind unter anderem der Nachweis des Bauvorhabens im Fördergebiet, der Antragsbeginn vor Maßnahme sowie der Abschluss einer Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung. Anträge können fortlaufend eingereicht werden und werden nach städtebaulichem Bedarf sowie der Übereinstimmung mit den Zielen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) bewertet. Private Eigentümer:innen und Eigentümergemeinschaften erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 40 %, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Ausgaben, maximal 25.000 €. Eine höhere Förderquote gilt für Gebäude von historischer, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung.

Förderfähige Ausgaben umfassen Baumaßnahmen gemäß DIN 276, notwendige Nebenkosten sowie Voruntersuchungen, während Werbungseinrichtungen, Finanzierungskosten, Luxusmodernisierungen und Folgekosten ausgeschlossen bleiben. Neben der gestalterischen Aufwertung von Fassaden, Rück- und Hofbereichen gehören auch die Schaffung barrierefreier Zugänge und die Integration funktioneller Elemente zu den förderfähigen Maßnahmen. Nach Abschluss ist eine Fotodokumentation und ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Gemeinde begleitet beratend bei der Planung und prüft anhand qualifizierter Kostenschätzungen oder vergleichbarer Angebote. Dieses Programm leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung der Ortsmitte und trägt dazu bei, private Investitionen mit öffentlichen Mitteln wirkungsvoll zu verbinden.

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