Förderung von Museen und örtlichen Kulturzentren
Förderung der Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen, Ausstellungen und Sonderveranstaltungen in burgenländischen Museen sowie der Verbesserung der Infrastruktur örtlicher Kulturzentren im Burgenland. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden die Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen von burgenländischen Museen sowie Ausstellungen und Sonderveranstaltungen in burgenländischen Museen und die Verbesserung der kulturellen Infrastruktur in den örtlichen burgenländischen Kulturzentren.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Dokumentierter Burgenlandbezug
- Standardisiertes Förderansuchen mit Kostenaufstellung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Standardisiertes Förderansuchen mit Kostenaufstellung
- Saldierte Originalbelege
Beschreibung
Mit dem Programmpaket „Förderung von Museen und örtlichen Kulturzentren“ im Burgenland werden öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen bei der Realisierung von Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen burgenländischer Museen sowie bei der Gestaltung von Ausstellungen und Sonderveranstaltungen unterstützt. Die Initiative fördert zudem den Ausbau barrierefreier Zugänge und die Optimierung technischer Infrastruktur in örtlichen Kulturzentren. Durch die finanzielle Stärkung denkmalgeschützter Bauten und die gezielte Förderung kultureller Medienangebote trägt das Programm zur langfristigen Sicherung musealer Bestände und zur Attraktivitätssteigerung aller Landesteile bei.
Anträge können jederzeit ohne Fristbindung eingereicht werden, wodurch kurzfristige Projektplanungen ermöglicht werden. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und lässt sich fortlaufend beantragen. Die Förderbereiche umfassen Kultur, Bauten und Denkmalschutz, Kultur & Medien sowie Infrastruktur & Städtebau. Voraussetzung für eine Antragstellung sind ein dokumentierter Burgenlandbezug sowie die Vorlage eines standardisierten Förderansuchens mit detaillierter Kostenaufstellung. Dem Antrag sind das ausgefüllte Antragsformular, die Kostenplanung und saldierte Originalbelege beizulegen, um die widmungsgemäße Mittelverwendung nachzuweisen. Förderberechtigt sind Träger burgenländischer Museen und Betreiber:innen örtlicher Kulturzentren, die ihre Objekt- und Veranstaltungsangebote nachhaltig ausbauen möchten. Die Vergabe orientiert sich am Burgenländischen Kulturförderungsgesetz und wird durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung als zuständige Verwaltungsbehörde abgewickelt (Referenznummer 1014646). Interessierte Träger erhalten umfassende Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung durch die Landesverwaltung.