Zuschuss

Förderung von Neubau

Zuschüsse für Neubauten durch gemeinnützige Bauvereinigungen in Vorarlberg. Gültig von 18.04.2024 bis 31.12.2026.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
18.04. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung des Neubaus von Wohnobjekten durch gemeinnützige Bauvereinigungen in Vorarlberg mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen zur Schaffung von integrativen Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen sowie zusätzlichen Wohneinheiten.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtung von Neubauten durch gemeinnützige Bauvereinigungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Wohnhäuser im Eigentum von Bund oder Land (außer bei Eigenantrag)
  • Ferienwohnungen und nicht als Hauptwohnsitz genutzte Objekte

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderungswerber müssen gemeinnützige Bauvereinigungen sein
  • Ausgeschlossen sind Wohnhäuser im Eigentum des Bundes oder des Landes, außer bei Antrag durch einen Wohnungsinhaber
  • Wohnhäuser und Wohnungen müssen als Hauptwohnsitz ganzjährig bewohnt werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständiger Förderungsantrag mit allen Beilagen gemäß Richtlinie
  2. Baubehördliche Bewilligung des Bauvorhabens

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der Fördervoraussetzungen gemäß Förderungsrichtlinie 2024 - 2026
  • Vollständigkeit des Antrags und aller Nachweise

Beschreibung

Die Förderung von Neubau in Vorarlberg richtet sich exklusiv an gemeinnützige Bauvereinigungen und unterstützt die Errichtung zusätzlicher integrativer Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen sowie weiterer Wohneinheiten. Im Förderzeitraum von 18.04.2024 bis 31.12.2026 werden nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt, die nach Eingangsdatum und Vollständigkeit des Antrags vergeben werden. Voraussetzung ist eine baubehördliche Bewilligung des Neubauvorhabens sowie die ganzjährige Nutzung als Hauptwohnsitz. Ausgeschlossen sind Objekte im Eigentum von Bund oder Land (sofern sie nicht von Wohnungsinhaber:innen beantragt werden) sowie Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich am verfügbaren Bundesbudget und der Anzahl zusätzlicher Wohneinheiten in dem jeweiligen Kalenderjahr und orientiert sich an den Konditionen öffentlicher Neubauförderungskredite.

Interessierte Bauvereinigungen müssen einen vollständigen Förderungsantrag inklusive aller Nachweise gemäss Förderungsrichtlinie 2024 – 2026 einreichen. Bewertungskriterien sind die Einhaltung der Förderrichtlinien und die Vollständigkeit der Antragsunterlagen. Durch die Förderung soll erschwinglicher, integrativer Wohnraum in verdichtetem und mehrgeschossigem Wohnbau geschaffen werden, um den regionalen Wohnbedarf nachhaltig zu decken. Die Abwicklung erfolgt über das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, das beratend bei Aufbereitung der Unterlagen unterstützt. Antragseinreichungen sind jederzeit möglich, Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, bis die Mittel ausgeschöpft sind.

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