Zuschuss

Förderung von Neuimkern

Förderung der Erstausstattung von Neuimkern in Brandenburg zur Erhöhung der Bienenbestände. Investitionen bis 2.500 €, 40 % Förderung (max. 1.000 €). Anträge für das Förderjahr 2026 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Fördersumme: 1.000 €
Förderquote: 40%
Projektstart ab: 01.01.2026

Förderziel

Wegen der großen ökologischen Bedeutung der Bestäubungsleistung von Bienen sollen die Bienenbestände erhöht werden. Zu diesem Zweck sollen neue Imker gewonnen und ihre Erst­ausstattung investiv gefördert werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen für Imkerausstattung gemäß Investitionsgüterliste
  • Erwerb von bis zu drei Bienenvölkern

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Gebrauchte Investitionsgüter
  • Porto und Verpackungskosten
  • Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzug
  • Ausgewiesene Preisnachlässe (Skonto)
  • Nicht in der Investitionsgüterliste aufgeführte Ausstattungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz im Land Brandenburg
  • Aufbau einer Imkerei ohne vorherige Bienenhaltung
  • Absolvierung eines Anfängerkurses zur theoretischen und praktischen Unterweisung innerhalb der letzten 12 Monate
  • Anzeige der Bienenhaltung beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
  • Unterschreitung der Mindestgröße nach ALG § 1 Abs. 2 und 5
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. De-minimis-Erklärung
  3. Nachweis über Anfängerkurs (Theorie und Praxis) oder landwirtschaftlicher Bildungsweg
  4. Personalausweis (Kopie)
  5. Nachweis der Kosten (Kostenvoranschläge o. Ä.)
  6. Registriernummer der Bienenhaltung (Nachweis)
  7. Einwilligung zur Datenverarbeitung und Auskunftserteilung

Beschreibung

Die Förderung richtet sich an natürliche Personen mit Wohnsitz im Land Brandenburg, die erstmals eine Imkerei aufnehmen und bis zu drei Bienenvölker betreuen möchten. Ziel ist die ökologische Stärkung der Bestäubungsleistung durch den gezielten Ausbau neuer Imkereien. Gefördert werden Investitionen in die Erstausstattung nach einer vorgegebenen Investitionsgüterliste – von Beuten und Rähmchen über Honigschleuder, Waage und Smoker bis hin zu Schutzkleidung und Zubehör. Das maximale Investitionsvolumen beträgt 2.500 €, wovon bis zu 40 % (bis zu 1.000 €) erstattet werden. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 €, Mindestgesamtinvestition sind 1.250 €. Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines Anfängerkurses in Theorie und Praxis innerhalb der letzten zwölf Monate oder ein gleichwertiger landwirtschaftlicher Bildungsweg. Die Imkerei muss beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt angezeigt sein, und in den vergangenen sechs Jahren darf keine vergleichbare EU-Förderung erfolgt sein.

Anträge können im Förderjahr 2026 vom 1. Januar bis zum 31. Dezember schriftlich beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), Referat F2 – Bewilligung, eingereicht werden. Dem Antrag sind das ausgefüllte Antragsformular, die De-minimis-Erklärung, Nachweise über den Anfängerkurs oder den landwirtschaftlichen Bildungsweg, eine Kopie des Personalausweises, Kostenangebote, die Registriernummer der Bienenhaltung sowie die Einwilligung zur Datenverarbeitung beizufügen. Nach positiver Bewilligung können Rechnungen und Zahlungsbelege digital eingereicht werden; die für die Auszahlung erforderlichen Originalunterschriften sind zusätzlich postalisch vorzulegen. Teilnehmer:innen profitieren so von unkomplizierter Antragstellung und einem gezielten Zuschuss zur Sicherung und Förderung der Bienenvölker in Brandenburg.

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