Diese Förderung ist nicht mehr aktuell
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Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans
Bundeszuschuss für nichtinvestive Modellvorhaben zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 3.0 im Bereich Radverkehr. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Informations- und Kommunikationskampagnen, Wettbewerbe und weitere übertragbare Projekte mit Förderquote bis zu 80 %.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung nichtinvestiver Vorhaben im Bereich Radverkehr zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 3.0 in den Handlungssträngen Fahrrad & Politik, Fahrrad & Infrastruktur, Fahrrad & Mensch und Fahrrad & Wirtschaft. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Informations- und Kommunikationskampagnen, Wettbewerbe sowie weitere modellhafte und übertragbare Projekte zur Koordinierung und Förderung des Radverkehrs.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts
- Fachliche Qualifikation und ausreichende Kapazität zur Projektdurchführung
- Nachweis einer ausreichenden Bonität
- Bundesinteresse an der Durchführung des Vorhabens
- Durchführung des Vorhabens ohne Förderung nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich
- Mehr anzeigen
Bewertungskriterien
- Ausrichtung an den Leitziele des NRVP 3.0
- Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Akteure
- Modellhaftigkeit der Vorhaben
- Beitrag zur Umsetzung der Radverkehrsstrategie
Beschreibung
Als bundesweit verfügbares Förderinstrument unterstützt das Bundesministerium für Verkehr nichtinvestive Modellvorhaben zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 3.0. Im Zentrum stehen vier Handlungsstränge – Fahrrad & Politik, Fahrrad & Infrastruktur, Fahrrad & Mensch sowie Fahrrad & Wirtschaft – und ein breit gefächertes Themenspektrum von Infrastruktur und Mobilität bis zu Städtebau und Stadterneuerung. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Informations- und Kommunikationskampagnen, Wettbewerbe sowie weitere innovative, übertragbare Projekte. Die Förderquote beträgt bis zu 80 %, bei Einzelvorhaben bis zu 30.000 € als Festbetrag. Kommunen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Stiftungen erhalten damit finanzielle Impulse, um zukunftsweisende Maßnahmen im Radverkehr zu realisieren.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit nachgewiesener fachlicher Qualifikation, ausreichender Kapazität zur Projektdurchführung und angemessener Bonität. Voraussetzungen sind darüber hinaus ein ausgeprägtes Bundesinteresse, die Unmöglichkeit der Realisierung ohne Förderung sowie das Fehlen eines Insolvenzverfahrens oder eines Unternehmensstatus gemäß EU-Recht. Die Bewertung erfolgt anhand der Ausrichtung an den Leitzielen des NRVP 3.0, der Übertragbarkeit auf weitere Akteur:innen, der Modellhaftigkeit und des Beitrags zur Radverkehrsstrategie. Eine fortlaufende Antragseinreichung ist möglich; Interessent:innen können beim Bundesamt für Logistik und Mobilität Informationen zu aktuellen Fristen einholen. Damit entstehen Synergien zwischen Forschung, Praxis und Politik, die eine emissionsarme und nachhaltige Verkehrsentwicklung fördern.
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