Zuschuss

Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste

Festbetragsförderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (max.22 kW) für ambulante soziale Dienste in Nordrhein-Westfalen. Zuschuss bis 1 500 € pro Ladepunkt. Online-Anträge möglich, Richtlinie gültig bis 31.12.2026.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 1 500 € pro Ladepunkt

Förderziel

Erwerb und Errichtung von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten (maximal 22 kW).

Förderfähige Ausgaben

  • Ladesäule/Wallbox
  • Leistungselektronik
  • Authentifizierungs- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement
  • Energiemanagementsysteme
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Soziale Beratungs-, Fürsorge- und ähnliche Dienstleistungsunternehmen für ältere, kranke und/oder behinderte Menschen
  • Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstromvertrag) oder eigenem Photovoltaik-Strom
  • Installation durch Fachunternehmen unter Beachtung der Ladesäulenverordnung
  • Keine Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen (z. B. GEIG)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angebot/Kostenvoranschlag
  2. PIN-Code-Verfahren
  3. De-minimis-Erklärung
  4. Projektbeschreibung
  5. Nachweis Grünstromvertrag

Beschreibung

Im Rahmen des Emissionsarme-Mobilität-Programms des Landes Nordrhein-Westfalen fördert diese Ausschreibung die Anschaffung und Errichtung stationärer, steuerbarer Ladeeinrichtungen (max. 22 kW) für ambulante soziale Dienste. Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die soziale Beratungs-, Fürsorge- und ähnliche Dienstleistungen für ältere, kranke oder behinderte Menschen in häuslicher Umgebung erbringen. Pro Ladepunkt wird ein Festbetrag in Höhe von 1 500 € bereitgestellt. Ziel ist es, Dienstfahrzeuge mit erneuerbarem Strom aus Grünstromverträgen oder eigener Photovoltaik-Anlage zu versorgen und so Klimaschutz und Energieeffizienz zu stärken. Die Richtlinie ist fortlaufend bis zum 31. Dezember 2026 geöffnet, Anträge können online über das Förderportal NRW eingereicht werden. Die Einrichtung darf nicht ausschließlich zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen (z. B. GEIG) dienen und muss durch Fachunternehmen unter Beachtung der Ladesäulenverordnung installiert werden.

Gefördert werden u. a. Ladesäulen/Wallboxen, Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme, Last- und Energiemanagementsysteme sowie zugehörige Kommunikations- und Tiefbauarbeiten inklusive Fundament und Netzanschluss. Zur Antragstellung sind ein detailliertes Angebot, PIN-Code-Verfahren, Projektbeschreibung, De-minimis-Erklärung und Nachweis des Grünstromvertrags erforderlich. Nach positiver Antragsprüfung ergeht der Zuwendungsbescheid, erst danach darf mit den Arbeiten begonnen werden. Nach Abschluss der Maßnahme kann die Auszahlung über den Verwendungsnachweis beantragt werden. Durch diese Maßnahme leistet das Land einen konkreten Beitrag zur Dekarbonisierung ambulanter Sozialdienste und ermöglicht einen nachhaltigen Ausbau der Ladeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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