Zuschuss

Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge

Bundesweite Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge mit Antragsfrist 26.05.2026 bis 07.07.2026.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Infrastruktur Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
26.05. - 07.07.2026 Noch 21 Tage
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleinunternehmen
Fördersumme: bis zu 500 € pro kW
Projektstart ab: 26.05.2026
Projektdauer: 24

Förderziel

Unterstützung des Markthochlaufs von batterieelektrischen schweren Nutzfahrzeugen durch Förderung des Aufbaus nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen und Depots, um Investitionshemmnisse abzubauen und die Klimaschutzziele im Straßengüterverkehr zu erreichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung und Errichtung fabrikneuer Ladeinfrastruktur
  • Erforderlicher Netzanschluss
  • Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme
  • Batteriespeicher

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Planungs- und Genehmigungskosten
  • Leasing- und Mietkosten
  • Betriebskosten
  • Reparatur oder Ersatzbeschaffung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Existenzgründer/innen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung über easy-Online Portal
  • Vorlage eines Netzanschlussbegehrens beim zuständigen Netzbetreiber
  • Nennladeleistung je Ladepunkt mindestens 50 kW (DC)
  • Stromversorgung aus erneuerbaren Energien
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (easy-Online)
  2. Anlage 1 – Checkliste
  3. Ausfüllhilfe zur Antragseinreichung
  4. Richtlinie zur Förderung (PDF)
  5. Selbsterklärung Unternehmen in Schwierigkeiten (UIS)
  6. Herstellerliste Lkw-LIS

Bewertungskriterien

  • Förderintensität (Zuwendungsbetrag pro kW)

Beschreibung

Das Förderprogramm unterstützt den beschleunigten Aufbau nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge auf Betriebshöfen und Depots in ganz Deutschland. Ziel ist es, Investitionshemmnisse abzubauen und den Markthochlauf von e-Lkw zu erleichtern, um die Klimaschutzziele im Straßengüterverkehr zu erreichen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, kommunale und gemeinnützige Einrichtungen, Bildungsträger, Gründer:innen sowie wirtschaftlich tätige Privatpersonen mit einer Betriebsstätte in Deutschland. Gefördert werden fabrikneue Ladepunkte mit einer Mindestleistung von 50 kW DC, erforderliche Netzanschlüsse, Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme sowie optionale Batteriespeicher. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und bemisst sich nach der beantragten Gesamtladeleistung.

Bewerbungen können vom 26. Mai bis zum 7. Juli 2026 über das easy-Online Portal eingereicht werden. Voraussetzung ist unter anderem die frühzeitige Vorlage eines Netzanschlussbegehrens beim Netzbetreiber sowie der Nachweis, dass der zum Laden verwendete Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 500 Euro netto pro kW, begrenzt auf 5 Mio. Euro je Antrag. Die Entscheidung erfolgt im wettbewerblichen Auswahlverfahren nach dem Kriterium Förderintensität. Für die Antragstellung sind das Antragsformular, die Checkliste (Anlage 1), die Ausfüllhilfe zur Antragseinreichung, die Richtlinie zur Förderung, eine Selbsterklärung zum Unternehmensstatus (UIS) sowie die Herstellerliste Lkw-LIS als Anlagen erforderlich. Das Vorhaben darf vor Bewilligung noch nicht begonnen worden sein und muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden.

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