Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Bereich Carsharing
Förderung für Erwerb und Errichtung von steuerbarer, fabrikneuer und nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Carsharing in NRW. Bis 31.12.2026 Anträge möglich, bis zu 5.000 € je Ladepunkt.
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Förderkriterien
Förderziel
Erwerb und Errichtung von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Bereich Carsharing mit einem oder mehreren Ladepunkten.
Förderfähige Ausgaben
- Ladesäule oder Wallbox
- Kabel und Leistungselektronik
- Authentifizierungs- und Bezahlsysteme
- Lastmanagement
- Energiemanagementsysteme
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts
- Strom aus erneuerbaren Energien oder eigenerzeugtem regenerativen Strom
- Installation durch Fachunternehmen nach Ladesäulenverordnung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kostenvoranschlag/Angebot
- PIN-Code-Verfahren (Online)
- Nachweis Grünstrom-Liefervertrag oder PV-Anlage
- Nachweis Fachunternehmen (Ladesäulenverordnung)
- Projektbeschreibung
Beschreibung
Im Rahmen des Förderprogramms „Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Bereich Carsharing“ in Nordrhein-Westfalen erhalten Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen finanzielle Unterstützung für den Erwerb und die Errichtung stationärer, steuerbarer und fabrikneuer Ladeinfrastruktur. Gefördert werden alle Komponenten vom Kabel und der Leistungselektronik über Authentifizierungs- und Bezahlsysteme bis hin zu Last- und Energiemanagementsystemen. Auch Tiefbauarbeiten einschließlich Fundament und Oberflächenwiederherstellung, Montage, Inbetriebnahme sowie Netzanschluss und Ertüchtigung zählen zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass der benötigte Strom aus erneuerbaren Energien oder selbst erzeugtem regenerativem Strom stammt und die Installation durch ein Fachunternehmen gemäß Ladesäulenverordnung erfolgt. Anträge können bis zum 31. Dezember 2026 elektronisch über das Landesförderportal gestellt werden. Die Fördersumme beträgt bis zu 5.000 Euro pro Ladepunkt, wobei die Förderquote je nach Unternehmensgröße zwischen 20 % und 40 % der zuwendungsfähigen Kosten liegt.
Das Programm richtet sich insbesondere an Carsharing-Anbietende, kommunale Träger sowie Vereine und Verbände, die Ladepunkte ausschließlich für ein definiertes Nutzersegment bereitstellen. Der Bewilligungsprozess umfasst die Einreichung eines Kostenvoranschlags, die Online-Antragstellung mit PIN-Verfahren sowie den Nachweis eines Grünstrom-Liefervertrags oder einer Photovoltaik-Anlage und den Nachweis des ausführenden Fachunternehmens. Nach positiver Antragsprüfung und Erhalt des Zuwendungsbescheids kann mit der Umsetzung begonnen werden. Abschließend sind Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag über das Portal einzureichen. Durch diese Förderung wird der Ausbau der Elektromobilität im Carsharing-Bereich vorangetrieben und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Verkehrswende in NRW geleistet.
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