Zuschuss

Förderung von oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe

Förderung von Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Brunnenbohrungen zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in NRW mit Festbeträgen bis 50 €/m und 35 €/m sowie maximal 12.000 € Förderung für Bestandsgebäude. Anträge bis 30.06.2027 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
20.06. - 30.06.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: alle Größen
Fördersumme: 35 € pro Bohrmeter (Neubau); 50 € pro Bohrmeter (Bestand)
Förderquote: Festbetrag
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung von Anlagen zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe, um einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen zu leisten.

Förderfähige Ausgaben

  • Bohrkosten
  • Verpresskosten
  • Materialkosten
  • Planungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Brauchwasseranlage
  • Haushaltsstrom

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bohrtiefe max. 400 m
  • Einhaltung VDI 4640
  • Einsatz fachkundiger Bohrunternehmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag (Anlage 1)
  2. Schichtenverzeichnis
  3. Verpressprotokoll
  4. Dichtheitsprüfung
  5. Unternehmens-/Sachverständigenerklärung

Bewertungskriterien

  • Einhaltung technischer Richtlinien (VDI 4640)
  • Qualifikation des Bohrunternehmens
  • Effizienz des Systems

Beschreibung

Die Fördermaßnahme unterstützt die Installation oberflächennaher Geothermieanlagen in Verbindung mit einer Wärmepumpe in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Brunnenbohrungen mit Festbeträgen von 35 € je Bohrmeter im Neubau und 50 € je Bohrmeter bei Bestandsgebäuden. Die Höchstförderung beträgt 12.000 € für Bestandsgebäude. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen aller Größen, kommunale und gemeinnützige Einrichtungen. Jede Einzelbohrung darf höchstens 400 m tief sein. Die Auslegung und Ausführung hat gemäß VDI 4640 zu erfolgen, und es dürfen nur fachkundige Bohrunternehmen eingesetzt werden. Förderfähig sind Bohr-, Verpress-, Material- und Planungskosten. Eine Förderung von Brauchwasseranlagen und Haushaltsstrom ist ausgeschlossen. Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal 36 Monate, Anträge können bis zum 30. Juni 2027 jederzeit im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel eingereicht werden.

Die Antragstellung erfordert die Einreichung des Antrags (Anlage 1), eines Schichtenverzeichnisses, eines Verpressprotokolls, einer Dichtheitsprüfung und einer Unternehmer- bzw. Sachverständigenerklärung. Im elektronischen Verfahren sind Betreiberinnen und Betreiber verpflichtet, den fertigen Zuwendungsbescheid abzuwarten, bevor Erdarbeiten beginnen. Während der Ausführungsphase ist eine lückenlose Dokumentation sicherzustellen: Jede Bohrung ist hohlraumfrei zu verpressen, eine funktionierende Überwachung auf Leckagen einzurichten und die Einhaltung der Material- und Temperaturvorgaben nachzuweisen. Nach Abschluss sind Lageplan, Bohrprotokoll, Verpressdokumentation und Druckprüfberichte vorzulegen. Die Maßnahme leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen.

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