Förderung von öffentlichen Bibliotheken und Ludotheken
Förderprogramm für öffentliche Bibliotheken und Ludotheken in Vorarlberg mit Basisförderung, Medienankauf und Leseförderung. Anträge für Medienankauf und Leseförderung bis 31. März, Basisförderung bis 30. September möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherung des flächendeckenden Angebots an öffentlichen Bibliotheken und Ludotheken in Vorarlberg und Gewährleistung eines niederschwelligen Zugangs zu Information, Bildung und sozial-integrativen Treffpunkten.
Förderfähige Ausgaben
- Betriebskosten
- Anschaffung und Instandsetzung von Mobiliar
- Sonstiger Bibliotheksbedarf
- Veranstaltungen
- Fort- und Weiterbildung
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bauliche Maßnahmen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Trägerschaft durch Gemeinden, Pfarren oder gemeinnützige Vereinigungen in Vorarlberg
- Einrichtung muss öffentlich und nicht kommerziell geführt sein
- Für Medienförderung Eintrag in BVÖ-Datenbank erforderlich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
Bewertungskriterien
- Berechnung nach festgelegtem Modell (Öffnungs- und Arbeitsstunden, Einwohnerzahl)
- Bonuspunkte für Veranstaltungskultur, Zusammenarbeit und Medienmix
- Widmungsgemäße Verwendung der Mittel
Beschreibung
Das Förderprogramm der Vorarlberger Landesregierung richtet sich an öffentliche Bibliotheken und Ludotheken in Vorarlberg, die in Trägerschaft von Gemeinden, Pfarren oder gemeinnützigen Vereinigungen betrieben werden. Ziel ist die flächendeckende Sicherung eines niederschwelligen Angebots an Information, Bildung und sozial-integrativen Treffpunkten. Als Zuschuss gliedert sich die Förderung in drei Bereiche: Basisförderung für ehrenamtlich geleistete Öffnungs- und Arbeitsstunden, zweckgebundene Medienankäufe sowie projektorientierte Leseförderung. Für Medienankauf und Leseförderung kann bis zum 31. März des Folgejahres angesucht werden, die Basisförderung ist bis zum 30. September beantragbar. Durch den fortlaufenden Förderbetrieb wird eine langfristige Planungssicherheit für die Einrichtungen ermöglicht.
Gefördert werden unter anderem Betriebskosten, Möbelanschaffungen und -instandsetzungen, sonstiger Bibliotheksbedarf, Veranstaltungen, Aus- und Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Anschaffung von Medien. Voraussetzung ist ein ausgefülltes Antragsformular; für Medienförderungen ist zusätzlich der Eintrag in der BVÖ-Datenbank verpflichtend. Die Berechnung der Förderung erfolgt nach einem transparenten Modell, das Öffnungs- und Arbeitsstunden sowie Einwohnerzahl berücksichtigt. Bonuspunkte gibt es für Veranstaltungskultur, Kooperationen, ausgewogenen Medienmix und Nutzung der Serviceleistungen der Landesbüchereistelle. Eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist ebenso Bedingung wie die Einhaltung der Förderrichtlinien und der widmungsgemäßen Zweckbindung.
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