Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)
Zuschuss für kommunale Körperschaften zur Modernisierung und Erweiterung öffentlicher touristischer Basiseinrichtungen im ländlichen Raum in Bayern. Förderquote bis zu 50 %, Anträge ganzjährig möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Bayern unterstützt kommunale Körperschaften und kommunal getragene Organisationen bei Investitionsvorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung von Basiseinrichtungen der öffentlichen Tourismusinfrastruktur im ländlichen Raum. Ziel ist die Steigerung der Übernachtungszahlen, Erhöhung des Erholungswerts und Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Basiseinrichtungen (Errichtung, Erweiterung, Umbau, Modernisierung)
- Generalinstandsetzung
- Energieeffizienzmaßnahmen
- Anschaffung von Loipenspur- und Wegepflegegeräten
- Maßnahmen zur Besucherstromlenkung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Betriebskosten
- Laufende Unterhaltungskosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen
- Mindestens 20 % Eigenanteil an den förderfähigen Ausgaben
- Vorhaben vorrangig im ländlichen Raum gemäß tourismuspolitischem Konzept
- Einrichtung muss öffentlich zugänglich und überwiegend touristisch genutzt sein
- Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zur Barrierefreiheit
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Muster 1a zu Art. 44 BayHO – Zuwendungsantrag
- Muster 1b zu Art. 44 BayHO – Weitere Zuwendungsraten-Antrag
- Muster 2a zu Art. 44 BayHO – Finanzielle Verhältnisse
- Muster 3 zu Art. 44 BayHO – Auszahlungsantrag
- Muster 4 zu Art. 44 BayHO – Verwendungsnachweis
- Checkliste Nachhaltigkeitskonzept
Bewertungskriterien
- Lage des Investitionsortes in einem besonders strukturschwachen Gebiet
- Finanzielle Leistungsfähigkeit des Maßnahmeträgers
- Innovative Ansätze und ökologische Ausrichtung
- Nachweis eines touristischen Bedarfs
Beschreibung
Der Freistaat Bayern fördert kommunale Körperschaften und kommunal getragene Organisationen bei Investitionsvorhaben zur Modernisierung, Erweiterung, Generalinstandsetzung, Umbau und Neubau öffentlicher touristischer Basiseinrichtungen im ländlichen Raum. Ziel ist die erhebliche Steigerung der Übernachtungszahlen, eine Erhöhung des Erholungswerts und die Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft. Gefördert werden etwa Kur- und Wanderwege inklusive Rastplätze, touristische Informationszentren, Tagungs- und Veranstaltungsräume sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz und Besucherstromlenkung. Die Zuschussrate liegt je nach Projekt und Standort bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent erforderlich ist. Innovative Konzepte mit ökologischer Ausrichtung und nachgewiesenem touristischem Bedarf werden besonders berücksichtigt, ebenso Vorhaben in strukturschwachen Gebieten.
Anträge können ganzjährig bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden und setzen eine vollständig gesicherte Gesamtfinanzierung voraus. Öffentliche Zugänglichkeit, überwiegend touristische Nutzung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Barrierefreiheit und zum Umweltschutz sind verpflichtend. Kosten-Nutzen-Analysen müssen vor einnahmeschaffenden Maßnahmen vorliegen. Für die Antragstellung stehen Musterformulare nach Art. 44 BayHO (Muster 1a bis 4) sowie eine Checkliste für das Nachhaltigkeitskonzept zur Verfügung. Bewertungskriterien umfassen Lage, finanzielle Leistungsfähigkeit, Innovationsgrad und ökologische Nachhaltigkeit. Durch die fortlaufende Fördermöglichkeit und niedrige Bagatellgrenzen eröffnet dieses Programm Kommunen und lokalen Betrieben die Chance, ihre touristische Infrastruktur nachhaltig zu stärken und langfristig attraktive Angebote für Gäste zu schaffen.