Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs in Sachsen-Anhalt
Förderung für die erstmalige Errichtung öffentlicher und kostenfrei nutzbarer WLANs in Sachsen-Anhalt; Zuschuss bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000 €. Anträge können jederzeit vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die erstmalige Errichtung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs an öffentlich zugänglichen Orten in Sachsen-Anhalt, um Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern den Zugang zu digitalen Dienstleistungen sowie touristischen und kulturellen Angeboten zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung der Access Points
- Anschluss des WLANs an das Breitbandnetz
- Baumaßnahmen und Materialkosten zur Anbringung der Access Points
- Inbetriebnahme, Konfiguration und Anschluss an ein WLAN-Managementsystem
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebskosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Sachsen-Anhalt
- Errichtung eines öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs an Orten ohne vergleichbares WLAN
- Anbieterin oder Anbieter öffentlicher Dienstleistungen oder touristischer bzw. kultureller Angebote
- Mindestbandbreite von 50 Mbit/s und Unterstützung der Standards IEEE 802.11 a/b/g/n/ac oder deren Weiterentwicklung
- Wirtschaftliche Errichtung des WLANs
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular WLAN-Förderung
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn (falls erforderlich)
- De-minimis-Erklärung
- Formular Geodaten
Beschreibung
Förderung öffentlicher WLANs in Sachsen-Anhalt zielt auf die erstmalige Errichtung kostenfrei nutzbarer Netzwerke in öffentlich zugänglichen Bereichen des Bundeslandes ab. Das Programm richtet sich an Gebietskörperschaften, Verbände und Vereine mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die als Anbieter:innen öffentlicher Dienstleistungen bzw. touristischer oder kultureller Angebote agieren. Die Unterstützung erfolgt in den Themenfeldern Infrastruktur, Digitalisierung sowie Städtebau und Stadterneuerung und nimmt einen wichtigen Stellenwert im Ausbau digitaler Infrastrukturen ein. Gefördert wird eine anteilsbezogene Finanzierung in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100.000 €. Anträge können kontinuierlich eingereicht werden, solange sie vor Beginn der geplanten Maßnahmen vorliegen. Ziel ist es, Bürger:innen und Besucher:innen einen barrierefreien Zugang zu digitalen sowie kulturellen und touristischen Inhalten zu ermöglichen und die kommunale Infrastruktur zu stärken.
Voraussetzung für die Bewilligung sind u. a. das Fehlen eines vergleichbaren WLANs am Standort, eine Mindestbandbreite von 50 Mbit/s sowie die Unterstützung aktueller IEEE-Standards (802.11 a/b/g/n/ac o. Ä.). Förderfähig sind die Anschaffung und Montage der Access Points, der Anschluss an das Breitbandnetz, notwendige Baumaßnahmen einschließlich Materialkosten sowie die Inbetriebnahme, Konfiguration und Anbindung an ein WLAN-Managementsystem. Laufende Betriebskosten bleiben unberücksichtigt. Zudem ist ein nachhaltiges Nutzungskonzept vorzulegen. Anträge sind vollständig mit Antragsformular, detaillierter Projektbeschreibung, De-minimis-Erklärung, Geodatenformular und ggf. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn einzureichen und werden nach Maßgabe der Richtlinie des Ministeriums geprüft.
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