Förderung von Organisationsentwicklungsprozessen
Die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen übernimmt einen Teil der Kosten für externe Beratungsleistungen zur Organisationsentwicklung von Umwelt- und Entwicklungsorganisationen in NRW und fördert Projekte mit bis zu 10.000 €.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Umwelt- und Entwicklungsorganisationen in Nordrhein-Westfalen bei der Analyse und Verbesserung ihrer internen Strukturen, Arbeitsabläufe und Kommunikations- und Entscheidungsprozesse durch externe Beratung und Begleitung.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Nordrhein-Westfalen
- Tätigkeit als Umwelt- oder Entwicklungsorganisation
- Haupt- und ehrenamtliche Aktive müssen Beratung wünschen und aktiv beteiligt sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung (2–3 Seiten)
- Vergabevermerk bei Leistungen ab 5.000 €
- Angebot des Beratungsunternehmens
- Protokoll des Erstgesprächs
- Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen unterstützt gemeinnützige Umwelt- und Entwicklungsorganisationen in Nordrhein-Westfalen bei der Optimierung interner Strukturen und Prozesse. Gefördert werden externe Beratungsleistungen, die Stärken und Schwächen identifizieren, Kommunikations- und Entscheidungswege analysieren sowie Handlungsschritte in einem maßgeschneiderten Organisationsentwicklungsplan festlegen. Die Stiftung übernimmt bis zu 10.000 € der anfallenden Sachkosten und begleitet die teilnehmenden Organisationen darin, Arbeitsabläufe effizient zu gestalten, Führungs- und Partizipationsmodelle zu justieren sowie Qualifikationen von Haupt- und Ehrenamtlichen strategisch zu erweitern. Ziel ist eine nachhaltige Professionalisierung, die auf die spezifischen Bedürfnisse jeder Organisation zugeschnitten ist und den langfristigen Erfolg in der Projektarbeit fördert. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, sofern sie mindestens zwei Monate vor Projektbeginn vorliegen.
Förderberechtigt sind Umwelt- und Entwicklungsorganisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die haupt- und ehrenamtlich Aktive aktiv in den Beratungsprozess einbeziehen. Neben einer zweibis dreiseitigen Projektbeschreibung sind ein Kosten- und Finanzierungsplan, drei schriftliche Angebote ab einem Nettowert von 5.000 €, ein Vergabevermerk, das Angebot des gewählten Beratungsunternehmens sowie das Protokoll des Erstgesprächs einzureichen. Die Antragsunterlagen legen die Grundlage für die transparente Mittelverwendung und dokumentieren die angestrebten Ziele, Methoden und Verantwortlichkeiten. Durch diese passgenaue Förderung werden Organisationen in die Lage versetzt, ihre Arbeitsweise zukunftsfähig auszurichten und die Wirkung ihrer Projekte zu steigern.
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