Förderung von Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden
Förderung von Freiflächen-, Floating- und Agri-Photovoltaikanlagen ab 100 kWp, die keine EEG-Förderung erhalten – 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1 000 000 €; Anträge bis 30.06.2027 einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Errichtung und Erweiterung von Freiflächen-, Floating- und Agri-Photovoltaikanlagen ab 100 kWp installierter Leistung, die während ihrer Nutzungsdauer keine EEG-Förderung in Anspruch nehmen, einschließlich Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Montage sowie Kabel und Netzanschluss.
Förderfähige Ausgaben
- Photovoltaikmodule
- Wechselrichter
- Unterkonstruktion
- Montage
- Kabel und Netzanschluss
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anlagenbeschreibung
- Mindestleistung 100 kWp
- Keine EEG-Förderung
- PIN-Code-Registrierung
- Einzelfallentscheidung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anlagenbeschreibung
- Kostenvoranschlag/Angebot
- PIN-Code-Anforderung
- Unternehmererklärung
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
- Kämmererklärung
Bewertungskriterien
- Einzelfallentscheidung
- Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Existenzgründer:innen sowie öffentliche Einrichtungen, Bildungsträger:innen und gemeinnützige Organisationen, die Freiflächen-, Floating- und Agri-Photovoltaikanlagen mit einer Mindestleistung von 100 kWp errichten oder erweitern möchten. Voraussetzung ist, dass während der gesamten Nutzungsdauer keine Förderung über das EEG in Anspruch genommen wird. Gefördert werden Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Montage sowie Kabel und Netzanschluss. Die Zuwendung beträgt 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf eine Höchstsumme von 1 000 000 € begrenzt. Die Auswahl erfolgt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten. Erforderlich sind eine ausführliche Anlagenbeschreibung, ein kostendeckender Kostenvoranschlag oder ein Angebot, die PIN-Code-Registrierung, eine Unternehmererklärung, eine Erklärung zum Status „Unternehmen in Schwierigkeiten“ sowie eine Kämmererklärung für kommunale Antragstellende.
Interessierte Antragssteller:innen können ihren Antrag über das elektronische Portal bis zum 30. Juni 2027 einreichen, wobei der Maßnahmenbeginn erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen darf. Eine frühzeitige Planung und termingerechte Beschaffung aller Unterlagen sichert eine zeitnahe Prüfung. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist ein Verwendungsnachweis einzureichen, der fachgerecht geprüfte Rechnungsunterlagen und eine Dokumentation der erreichten Leistung umfasst. Das Programm leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur weiteren Verbreitung erneuerbarer Energien in Nordrhein-Westfalen, indem es innovative Photovoltaik-Technologien in verschiedenen Anwendungsszenarien fördert.
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