Zuschuss

Förderung von Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden

Förderung von nicht EEG-geförderten Photovoltaikanlagen in Nordrhein-Westfalen für Kommunen, Privatpersonen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Vereine. Aktuell ist die Antragstellung ausgesetzt.

Klimaschutz Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Förderung des Auf- und Ausbaus von Photovoltaikanlagen, die nicht unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fallen, im Rahmen der Klimaschutztechnik in Nordrhein-Westfalen.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort in Nordrhein-Westfalen
  • Anlage darf nicht nach EEG gefördert sein

Beschreibung

Die Bezirksregierung Arnsberg unterstützt in Nordrhein-Westfalen den Auf- und Ausbau von Photovoltaikanlagen, die nicht unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Teilnehmende Kommunen, Kreise und öffentliche Einrichtungen sowie Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Vereine können eine finanzielle Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für Neuinstallationen und Erweiterungen beantragen. Ziel der Förderung ist die Stärkung lokaler Klimaschutzmaßnahmen, die Steigerung der Energieeffizienz und der Umweltschutz durch dezentrale Stromerzeugung. Interessierte Projektträger:innen profitieren von einer klaren Förderstruktur, die den Einsatz innovativer Technologien in der Klimaschutztechnik unterstützt und die Energiewende im Land vorantreibt.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist ein Standort in Nordrhein-Westfalen sowie der Nachweis, dass die Anlage nicht bereits durch das EEG gefördert wird. Die Förderkulisse umfasst eine breite Palette an Vorhaben, vom schulischen Pilotprojekt bis hin zum Gewerbedach, und richtet sich gezielt an Initiativen, die bisher nicht in den vorrangigen EEG-Rahmen fallen. Aktuell ist die Antragstellung leider ausgesetzt, sodass neue Einreichungen bis auf Weiteres nicht möglich sind. Die Bezirksregierung Arnsberg, als verantwortliche Fördergeberin, koordiniert dieses Angebot im Rahmen ihrer vielfältigen Aufgaben für Energie- und Klimaschutz. Sobald die Frist wieder geöffnet wird, informiert der zentrale Informationsdienst NRW direkt umfassend über Verfahren, Förderbedingungen und weitere Schritte.

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