Zuschuss

Förderung von Präventions- und Beratungsangeboten im Suchtbereich

Förderung von Suchtpräventionsfachkräften in Bayern zur Sensibilisierung von Multiplikator:innen und Beratung Betroffener. Gefördert werden Fachkraftstellen mit Festbetragsfinanzierung von bis zu 17.500 € pro Vollzeitstelle und Jahr bei mindestens 10 % Eigenanteil.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: bis zu 17.500 € pro Vollzeitstelle und Jahr
Förderquote: 90%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Suchtpräventionsfachkräfte sollen regional in allen Lebenswelten suchtbezogene Ansätze entwickeln, die Institutionen, Organisationen und Aktivitäten vernetzen, Multiplikator:innen und Mediator:innen für psychosoziale Probleme sensibilisieren sowie die suchtfachliche Beratung von betroffenen Jugendlichen und deren Angehörigen sicherstellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben für Suchtpräventionsfachkräfte

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Arbeit orientiert an den "Grundsätzen für die suchtpräventive Arbeit in Bayern"
  • Erfassung der Maßnahmen im Dokumentationssystem Dot.sys
  • Abschluss Bachelor oder Diplom in Sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik (oder gleichwertig anerkannt)
  • Im Einzelfall Fachkräfte mit vergleichbarer Qualifikation und suchtspezifischer Zusatzqualifikation oder mehrjähriger Berufserfahrung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Abschlusszeugnis (Bachelor oder Diplom in Sozialer Arbeit/Sozialpädagogik)
  2. Nachweis suchtspezifischer Zusatzqualifikation oder mehrjähriger Berufserfahrung (bei vergleichbarer Qualifikation)
  3. Ausgefülltes PDF-Antragsformular

Beschreibung

In Bayern unterstützt das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention die Anstellung von Suchtpräventionsfachkräften in gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen Einrichtungen, Interessenverbänden und Vereinen. Ziel ist es, suchtbezogene Präventionsansätze in allen Lebenswelten zu verankern und Multiplikator:innen sowie Mediator:innen für psychosoziale Problemstellungen zu sensibilisieren. Gleichzeitig wird die fachliche Beratung von Jugendlichen mit Abhängigkeitserkrankungen und deren Angehörigen gestärkt. Die Förderung erfolgt fortlaufend als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung von bis zu 17 500 Euro pro Vollzeitstelle und Jahr. Davon werden bis zu 90 % der Personalausgaben übernommen, sofern ein Eigenanteil von mindestens 10 % erbracht wird. Die Projektlaufzeit beträgt 12 Monate, eine Verlängerung durch erneute Antragstellung ist möglich.

Geförderte Fachkräfte müssen über einen Bachelor- oder Diplomabschluss in Sozialer Arbeit bzw. Sozialpädagogik (oder eine vergleichbar anerkannte Qualifikation) verfügen; alternativ kann in Einzelfällen eine suchtspezifische Zusatzqualifikation oder mehrjährige Berufserfahrung geltend gemacht werden. Die Maßnahmen sind nach den „Grundsätzen für die suchtpräventive Arbeit in Bayern“ auszurichten und zwingend im Dokumentationssystem Dot.sys zu erfassen. Antragsberechtigt sind Suchtberatungsstellen, Gesundheits- und Jugendämter sowie Erziehungs- und Jugendberatungsstellen, die Multiplikator:innen-Schulungen anbieten oder direkt beraten. Die Einreichung der vollständigen Unterlagen – einschließlich Abschlusszeugnis, Nachweis über Zusatzqualifikation bzw. Berufserfahrung und ausgefülltem Antragsformular – ist jederzeit möglich und erfolgt bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in enger fachlicher Abstimmung mit dem Ministerium.

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