Förderung von Präventions- und Beratungsangeboten im Suchtbereich
Betreuung suchtkranker und suchtgefährdeter Gefangener und Verwahrter in den bayerischen Justizvollzugsanstalten durch externe Fachkräfte.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung suchtkranker und -gefährdeter Menschen in Haft durch Beratung, Förderung der Veränderungsbereitschaft bei Gefangenen und Verwahrten mit Abhängigkeitserkrankungen, Vermittlung in geeignete Hilfeangebote nach Haftende sowie psychosoziale Betreuung von Substituierten.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben für Fachkräfte der externen Suchtberatung
- Sachausgaben für die Durchführung der Beratung (inkl. Fahrtkosten)
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abschluss Bachelor oder Diplom in Sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik
- Ausländische Studienabschlüsse mit deutscher Gleichwertigkeitsanerkennung
- In Einzelfällen suchtspezifische Zusatzqualifikation oder Weiterbildung oder mehrjährige Berufserfahrung im Hilfesystem
- Verpflichtung zu regelmäßiger Weiterbildung und Supervision
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Abschlusszeugnis (Bachelor oder Diplom Soziale Arbeit/Sozialpädagogik)
- Nachweis suchtspezifischer Zusatzqualifikation oder Weiterbildung (falls erforderlich)
Beschreibung
Das Förderprogramm zur Prävention und Beratung im Suchtbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention unterstützt externe Fachkräfte bei der Betreuung suchtkranker und suchtgefährdeter Gefangener und Verwahrter in den Justizvollzugsanstalten Bayerns. Ziel ist die umfassende Beratung Betroffener, die Stärkung der Veränderungsbereitschaft und die psychosoziale Begleitung substituierter Personen. Darüber hinaus fördert das Programm die Vermittlung in geeignete Hilfeangebote nach Haftende, um einen nachhaltigen Ausstieg aus der Abhängigkeit zu ermöglichen. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses gewährt und deckt sowohl Personalkosten als auch erforderliche Sachausgaben, einschließlich Fahrtkosten für Dienstfahrten zu den Untersuchungs- und Beratungsterminen.
Förderberechtigt sind eingetragene Vereine, Interessenverbände sowie öffentliche Einrichtungen mit qualifiziertem Personal: Fachkräfte mit Bachelor- oder Diplomabschluss in Sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik beziehungsweise gleichwertigen anerkannten Abschlüssen. In Einzelfällen kann eine suchtspezifische Zusatzqualifikation oder langjährige Berufserfahrung den Zugang eröffnen, sofern eine verbindliche Weiterbildung vereinbart wird. Die Förderung erstreckt sich bis zu 100 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben. Personalkosten orientieren sich an den Höchstsätzen des Freistaats, Fahrtkosten werden je nach Entfernungskategorie mit bis zu 3 000 Euro pro Vollzeitstelle bezuschusst, Sachmittel mit bis zu 2 000 Euro. Zur Antragstellung sind das Abschlusszeugnis sowie gegebenenfalls der Nachweis einer suchtspezifischen Zusatzqualifikation einzureichen. Eine kontinuierliche fachliche Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde sichert die qualitative Umsetzung der Maßnahmen und gewährleistet eine effektive Unterstützung der Zielgruppe.
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