Zuschuss

Förderung von Präventionsmaßnahmen und laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf

Förderung für Präventionsmaßnahmen und Betriebsausgaben zum Schutz vor Wolfsschäden in Brandenburg. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Fördersumme: Max. 30.000 € pro Jahr
Förderquote: 80% - 100%
Projektstart ab: 01.05.2025

Förderziel

Durch Zuwendungen für technische und nichttechnische Herdenschutzmaßnahmen sowie für laufende Betriebsausgaben soll die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber dem Wolf gestärkt, die Weidehaltung gesichert und ein konfliktarmes Nebeneinander von Wolf und Nutztierhaltung ermöglicht werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Investive Präventionsmaßnahmen (z. B. Zäune, Herdenschutzhunde)
  • Laufende Betriebsausgaben (z. B. Zaununterhalt, Hundefutter)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Fahrzeuge und Hundezwinger
  • Investitionen zur Erfüllung geltender Rechtsnormen
  • Anschaffung von unausgebildeten Herdenschutzhunden

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Landwirte im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115
  • Andere Landbewirtschafter, mit Ausnahme von Gemeinden und Gemeindeverbänden
  • Keine Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Rahmenregelung 2014-2020

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen und laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf
  2. Antragsformular Präventionsmaßnahmen Wolf
  3. Antrag Betriebsausgaben
  4. Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
  5. Hinweise zum Umgang mit Altanträgen

Beschreibung

Im Land Brandenburg können landwirtschaftliche Betriebe und andere Landbewirtschafter:innen seit dem 1. Januar 2025 fortlaufend Zuschüsse für präventive Herdenschutzmaßnahmen und laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Wolfsschäden beantragen. Gefördert werden investive Vorkehrungen wie wolfsabweisende Zäune, Untergrabschutz, Nachtpferche oder die Anschaffung und Ausbildung zertifizierter Herdenschutzhunde sowie die Unterhaltung dieser Schutzsysteme (u. a. Zaunwartung, Hundefutter und Tierarztkosten). Die Förderquote liegt je nach Maßnahme zwischen 80 % und 100 % der förderfähigen Ausgaben, die Zuwendung ist auf maximal 30.000 € pro Jahr begrenzt. Für Herdenschutzhunde gilt eine Höchstzuwendung von 6.000 € pro zertifiziertem Tier. Voraussetzung ist die Bestätigung der fachlichen Notwendigkeit durch die amtliche Wolfsbeauftragte bzw. das Landesamt für Umwelt. Anträge können bis zum 31. Dezember 2027 gestellt werden, der Projektbeginn ist ab 1. Mai 2025 möglich. Die zuständige Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).

Mit den freiwilligen Zuwendungen aus dem GAK-Rahmenplan strebt das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg eine konfliktarme Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung an. Durch technische und nichttechnische Herdenschutzmaßnahmen soll die Akzeptanz in der Bevölkerung gestärkt, Weidehaltung gesichert und das Risiko von Wolfsübergriffen minimiert werden. Förderberechtigt sind Landwirt:innen im Sinne der VO (EU) Nr. 2021/2115 sowie andere gewerbliche Nutzende (ausgenommen Kommunen), sofern sie Herdenschutz im Rahmen von Landschaftspflege, Erhalt genetischer Ressourcen oder Küstenschutz betreiben. Die Antragstellung erfolgt mittels des Antragsformulars Präventionsmaßnahmen Wolf und ggf. einem separaten Antrag für laufende Betriebskosten sowie der Erklärung „Unternehmen in Schwierigkeiten“. Alle erforderlichen Unterlagen sind über das LELF einzureichen.

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