Förderung von Projekten der Blindenstiftung "Weißer Stock" Berlin
Die Blindenstiftung "Weißer Stock" Berlin unterstützt ausschließlich die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Berlin. Finanzielle Mittel können auf Antrag des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV) für konkrete Projekte bereitgestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Berlin durch Bereitstellung finanzieller Mittel für konkrete Projekte.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung über den Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV)
Beschreibung
Die Blindenstiftung „Weißer Stock“ Berlin fördert gemeinnützige Initiativen der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Berlin. Als kontinuierlich offene Zuschussmöglichkeit unterstützt sie Projekte in den Themenfeldern Soziales, Gesundheit, Beratung sowie Arbeit & Soziales und Beratung & Unternehmensfinanzierung. Finanzmittel werden ausschließlich auf Antrag des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV) bereitgestellt, um direkten Nutzen für Betroffene zu garantieren. Die Vergabe erfolgt durch eine aus erfahrenen Selbsthilfevertreter:innen bestehende Jury, die sich dafür einsetzt, dass maßgeschneiderte Vorhaben nachhaltige Wirkung entfalten.
Interessierte gemeinnützige Organisationen können fortlaufend Anträge für Vorhaben einreichen, die Selbsthilfegruppen, Informationsangebote oder Beratungsprojekte für blinde und sehbehinderte Menschen fördern. Ziel ist es, Planungssicherheit für zukunftsweisende Konzepte zu schaffen und deren Umsetzung ökonomisch abzusichern. Durch die enge Kooperation mit dem ABSV entsteht ein Netzwerk, das fachliche Expertise mit lokaler Verankerung verbindet. Dies trägt nicht nur zur Steigerung der Lebensqualität Sehbehinderter bei, sondern stärkt deren Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe.
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