Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Projekte zur Verhinderung von Kriminalität und unterstützt Kommunale Präventionsräte mit Zuschüssen bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben (mindestens 1.000 EUR). Anträge für Kommunale Präventionsräte bis zum 30.09. und für freie Träger sowie Einzelpersonen bis zum 31.10. eines Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Planung und Durchführung von Präventionsprojekten, die unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen, sowie Förderung der Arbeit der Kommunalen Präventionsräte auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern
- keine Zuwendungen für denselben Zweck von anderen Stellen des Landes oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- Qualifikationsnachweis für Betreuer bei Projekten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
- Besondere Anforderungen für Projekte zum Thema „Sport statt Gewalt“ (z.B. Lizenz bzw. Lehrbefähigung)
- Erfüllung der Mindeststandards für Kommunale Präventionsräte (festes Gremium, mindestens zwei Tagungen jährlich, festgelegte/r Ansprechpartner/in, gesondertes Konto, ausschließliche Mittelverwendung für Kriminalprävention)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular zur Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Präventionsprojekten
- Projektbeschreibung
- detaillierter Finanzierungsplan
- Stellungnahme des kommunalen Präventionsrates (auf Ebene der Landkreise oder kreisfreien Stadt)
- gegebenenfalls Vereinsregisterauszug, Satzung und Nachweis der Gemeinnützigkeit
- gegebenenfalls fachspezifischer Nachweis der Qualifikation des Projektbetreuers
Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit einem Zuschussprogramm innovative Präventionsprojekte, die unmittelbar oder mittelbar zur Kriminalitätsvorbeugung beitragen. Förderberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden sowie freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen mit Sitz oder Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern. Die Finanzierung erfolgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens jedoch 1.000 EUR. In diesem Rahmen werden auch die Kommunalen Präventionsräte auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte gefördert. Anträge für Kommunale Präventionsräte sind jährlich bis zum 30. September einzureichen, für freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen bis zum 31. Oktober des jeweiligen Haushaltsjahres.
Für eine erfolgreiche Antragstellung sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen: Der Antragstellende darf keine Zuwendungen für denselben Zweck von anderen Landesstellen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts beziehen. Bei Projekten im Bereich Kinder- und Jugendarbeit bzw. zum Thema „Sport statt Gewalt“ ist ein Qualifikationsnachweis der Betreuer:innen (z. B. Lizenz oder Lehrbefähigung) vorzulegen. Kommunale Präventionsräte müssen zudem als festes Gremium mit mindestens zwei Tagungen pro Jahr, einer festen Ansprechperson, einem gesonderten Konto und ausschließlich kriminalpräventiver Mittelverwendung organisiert sein. Beizulegen sind das Antragsformular, eine ausführliche Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungsplan sowie die Stellungnahme des zuständigen Präventionsrates; gegebenenfalls sind Vereinsregisterauszug, Satzung und Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie fachspezifische Qualifikationsnachweise erforderlich.
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