Förderung von Projekten (Deutschland & Afrika) der Lukas-Sperling-Stiftung
Die Lukas-Sperling-Stiftung fördert laufend Projekte der Entwicklungszusammenarbeit und Hilfsprojekte in Afrika und in Deutschland. Förderanträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Stiftung ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Sie unterstützt im Sinne ihrer Satzung insbesondere den Aufbau und Unterhalt von Schulen, die Bereitstellung von Kleinkrediten sowie Begegnungen, Seminare und Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland und Afrika.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit bzw. steuerbegünstigter Status
- Projektbezug zu Entwicklungszusammenarbeit oder Hilfsmaßnahmen
- Sitz bzw. Projektstandort in Deutschland oder Afrika
Beschreibung
Die Lukas-Sperling-Stiftung fördert kontinuierlich Projekte der Entwicklungszusammenarbeit und vielfältige Hilfsinitiativen in Deutschland und Afrika. Im Fokus stehen der Aufbau und Erhalt von Schulen, die Vergabe von Kleinkrediten sowie die Durchführung von Begegnungen, Seminaren und Öffentlichkeitsarbeit. Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Bildung, Aus- und Weiterbildung, Frauenförderung, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ebenso wie Beratung, Unternehmensfinanzierung, Arbeit und Soziales. Antragsunterlagen können jederzeit eingereicht werden, da die Stiftung fortlaufende Zuschüsse vergibt und flexibel über die Mittelverwendung entscheidet. Ziel der Stiftung ist es, globale Gerechtigkeit voranzutreiben und nachhaltige, gemeinwohlorientierte Entwicklungsprozesse zu unterstützen.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Institutionen, Interessenverbände sowie sonstige Vereine mit Sitz oder Projektstandort in Deutschland beziehungsweise Afrika. Voraussetzung für eine Zuwendung ist der steuerbegünstigte Status und ein klarer Projektbezug zur Entwicklungszusammenarbeit oder zu humanitären Hilfsmaßnahmen. Dabei wählt die Stiftung ihre Partner:innen nach freiem Ermessen und der Verfügbarkeit von Mitteln aus. Interessierte zivilgesellschaftliche Akteur:innen aus den genannten Bereichen werden eingeladen, innovative und nachhaltige Konzepte einzureichen, um gemeinsam langfristige Wirkung vor Ort zu erzielen und die in der Satzung verankerten Ziele der Stiftung zu realisieren.
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