Zuschuss

Förderung von Projekten im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms

Förderung von Projekten zum Schutz von Arten im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms. Fortlaufende Fördermöglichkeit und bundesweite Antragstellung, die den dauerhaften Schutz und die Verbesserung des Erhaltungszustandes betroffener Arten zum Ziel hat.

Umwelt-/Naturschutz Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Deutschland (bundesweit)
Projektdauer: 84 Monate

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, den dauerhaften Schutz insbesondere der durch den Ausbau erneuerbarer Energien betroffenen Arten und deren Lebensräumen zu sichern, den Erhaltungszustand zu verbessern und damit einen wesentlichen Beitrag zu den nationalen und EU-Biodiversitätszielen zu leisten.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektbezogener Aufwand
  • Planungskosten
  • Kosten für Genehmigungsverfahren
  • Gutachten
  • Nebenkosten des Grunderwerbs

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte
  • Maßnahmen zur Erfüllung anderer gesetzlicher Verpflichtungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Vorhandensein von Fachkunde und Leistungsfähigkeit
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwendung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze
  2. Finanzierungsplan
  3. Leitfaden zur Förderrichtlinie

Bewertungskriterien

  • Nachweis des dauerhaften Artenschutzes
  • Fachkunde und Leistungsfähigkeit
  • Plausibilität der Finanzierungsplanung und eigenwirtschaftliche Beteiligung

Beschreibung

Das Nationale Artenhilfsprogramm ist ein bundesweites Förderinstrument, das den dauerhaften Schutz bedrohter Arten unterstützt. Das Programm richtet sich an Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen und Unternehmen, die Projekte in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Energieeffizienz und Klimaschutz umsetzen möchten. Gefördert werden Maßnahmen, die insbesondere durch den Ausbau erneuerbarer Energien beeinträchtigte Arten und deren Lebensräume verbessern. Im Rahmen eines Zuschussverfahrens mit einer Projektdauer von bis zu 84 Monaten können Antragsteller:innen Projekte einreichen, die den Erhaltungszustand betroffener Arten nachhaltig sichern und einen wesentlichen Beitrag zu nationalen sowie EU-Biodiversitätszielen leisten.

Die Förderung umfasst projektbezogene Aufwände, Planungskosten, Kosten für Genehmigungsverfahren, Gutachten und sogar Nebenkosten des Grunderwerbs. Dies ermöglicht eine umfassende Unterstützung der Maßnahmen, die über die reine Umweltschutzinitiative hinausgehen. Zentraler Bestandteil des Programms ist die kontinuierliche Möglichkeit, Projektskizzen einzureichen, ohne an feste Fristen gebunden zu sein. Die Evaluation der Anträge erfolgt anhand streng definierter Kriterien – dazu zählen der Nachweis des nachhaltigen Artenschutzes, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Antragsteller:innen sowie die Plausibilität der Finanzierungsplanung und eigenwirtschaftliche Beteiligung. Durch diese Kriterien wird sichergestellt, dass nur Projekte mit hohem wissenschaftlichen und praktischen Mehrwert gefördert werden.

Die Antragsteller:innen müssen sich in deutscher Sprache bewerben und ihre Projekte umfassend dokumentieren – dazu zählen eine prägnante Projektskizze, ein detaillierter Finanzierungsplan und weitere begleitende Unterlagen. Das Programm fördert insbesondere Projekte, die Konflikte zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien und dem Artenschutz vermeiden sowie bestehende gesetzliche Mindestvorgaben übertreffen. Die Zusammenarbeit in Verbundprojekten wird ausdrücklich unterstützt, um Synergieeffekte effizient zu nutzen und regionale wie überregionale Ressourcen optimal einzubinden. Gefördert wird, dass durch koordinierte Maßnahmen nicht nur lokaler, sondern auch überregionaler Naturschutz gewährleistet wird, was letztlich den Zielen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz entspricht.

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