Förderung von Projekten im sportlichen Bereich
Gemeinnützige Sportorganisationen in Sachsen-Anhalt können Zuschüsse von bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben für Sportprojekte außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs beantragen. Anträge bis 30.09. für das Folgejahr möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt gemeinnützige Sportorganisationen bei der Durchführung von Sportprojekten außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs, insbesondere zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport, Verbesserung des Angebots im Breiten- und Leistungssport sowie im Gesundheits-, Behinderten- und Rehabilitationssport, Förderung von Mädchen und Frauen im Sport, zielgruppenspezifischen Angeboten wie Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Gewalt- und Drogenprävention sowie besondere Sportveranstaltungen.
Förderfähige Ausgaben
- Projektbezogene Personalausgaben
- Projektbezogene Sachkosten (Geschäftsbedarf, Arbeitsmaterialien)
- Schieds- und Startgebühren
- Behördliche Genehmigungen für Wettkämpfe
- Pokale, Urkunden und Medaillen
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Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Sportorganisationen gemäß § 3 des Sportfördergesetzes
- Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen (ausgenommen beantragte Mittel)
- Mindestens 10 % Eigenmittel der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Antrag bis 30.09. für das folgende Bewilligungsjahr beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einreichen
- Votum des Landessportbundes Sachsen-Anhalt bis 31.08. einholen
Beschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt gemeinnützige Sportorganisationen bei der Umsetzung von Sportprojekten außerhalb des regelmäßigen Trainings- und Wettkampfbetriebs mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dabei können bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckt werden. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport, zur Verbesserung des Angebots im Breiten- und Leistungssport sowie im Gesundheits-, Behinderten- und Rehabilitationssport. Ergänzt wird das Spektrum durch Projekte zur Förderung von Mädchen und Frauen im Sport, zielgruppenspezifische Initiativen wie die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie Maßnahmen der Gewalt- und Drogenprävention. Besondere Sportveranstaltungen runden das Förderportfolio ab und tragen zur Pflege sportlicher Traditionen bei. Anträge sind bis zum 30. September für das Folgejahr einzureichen; das Votum des Landessportbundes Sachsen-Anhalt muss bis zum 31. August vorliegen.
Förderberechtigt sind rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Sportorganisationen gemäß § 3 Sportfördergesetz. Voraussetzung ist die gesicherte Gesamtfinanzierung des Projekts, von der mindestens 10 % aus Eigenmitteln stammen. Förderfähig sind projektbezogene Personalausgaben sowie Sachkosten wie Geschäftsbedarf, Arbeitsmaterialien, Schieds- und Startgebühren, behördliche Genehmigungen für Wettkämpfe, Pokale, Urkunden und Medaillen sowie Honorare für Referent:innen und Reisekosten. Die Zuschussgewährung erfolgt als Anteilfinanzierung und kann bei besonderer Begründung und Zustimmung des Fördergebers über den regulären Höchstsatz hinausgehen. Antragstellende finden das Antragsformular und weiterführende Unterlagen im Downloadbereich des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.
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