Zuschuss

Förderung von Projekten kommunaler und sonstiger nicht staatlicher Museen

Zuschuss für Projekte kommunaler und sonstiger nicht staatlicher Museen in Rheinland-Pfalz, z.B. Sammlungspflege, Ausstellungsprojekte und Publikationen. Zuschussquote bis zu 50 %. Anträge bis 30.04. (laufendes Haushaltsjahr) bzw. 31.10. (folgendes Kalenderjahr).

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Rheinland-Pfalz
Förderquote: bis zu 50 %
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung nicht staatlicher Museen in Rheinland-Pfalz beim Auf- und Ausbau ihrer Infrastruktur sowie bei musealen Aktivitäten wie Pflege und Erhalt von Sammlungen, Anschaffung musealer Ausstattungsgegenstände, Ausstellungsgestaltung und Publikationen.

Förderfähige Ausgaben

  • Pflege und Erhalt der Sammlungen
  • Anschaffung musealer Ausstattungsgegenstände
  • Projekte zur verbesserten Besucherorientierung
  • Neupräsentation der Sammlung
  • Ausstellungsprojekte
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • gesicherte Trägerschaft
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit und des öffentlichen Interesses bei Stiftung oder Verein
  • ausstellungsgeeignete Sammlungsbestände und tragfähiges Sammlungskonzept
  • museumsgerechte Räumlichkeiten
  • regelmäßige Öffnungszeiten (mindestens 100 Tage im Jahr)
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Beschreibung

Das Förderprogramm zur Stärkung kommunaler und sonstiger nicht staatlicher Museen in Rheinland-Pfalz bietet finanzielle Unterstützung für Projekte rund um Sammlungspflege, Ausstellungsentwicklung und Publikationsvorhaben. Träger:innen öffentlicher Einrichtungen, Stiftungen oder gemeinnütziger Organisationen können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragen. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Pflege und Erhalt der Sammlungen, die Anschaffung musealer Ausstattungsgegenstände, Besucherorientierungsprojekte sowie Neupräsentationen der Bestände. Ziel ist der Auf- und Ausbau musealer Infrastruktur, um langfristig hochwertige und publikumswirksame Angebote in nicht staatlichen Museen zu sichern.

Antragsberechtigung besteht für nicht staatliche Museen in kommunaler, stiftungs- oder vereinsgestützter Trägerschaft, die gemeinnützig sind und regelmäßig öffentlich zugänglich (mindestens 100 Öffnungstage/Jahr). Vorausgesetzt werden eine gesicherte Trägerschaft, ein tragfähiges Sammlungskonzept, museumsgerechte Räumlichkeiten, nachgewiesene Kooperationen mit Tourismuseinrichtungen sowie ein detailliertes Werbekonzept mit Kosten- und Zeitplan. Bei Neugründungen ist ein umfassendes Finanzierungskonzept erforderlich. Ausgeschlossen sind reine Privat- oder überwiegend kommerzielle Einrichtungen ohne musealen Bildungsauftrag. Die Anträge sind in dreifacher Ausfertigung bis zum 30. April (laufendes Haushaltsjahr) bzw. 31. Oktober (folgendes Kalenderjahr) an den Museumsverband Rheinland-Pfalz zu richten und unterliegen den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung sowie der aktuellen Verwaltungsvorschrift.

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