Förderung von Projekten und Institutionen mit unmittelbarem Bezug zur Stadt Wien
Förderung von Projekten und Institutionen mit unmittelbarem Bezug zur Stadt Wien. Einreichung möglich seit 01.05.2020, unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Vorhaben im erheblichen öffentlichen Interesse mit unmittelbarem Bezug zur Stadt Wien. Es handelt sich um Vorhaben, die geeignet sind, zur Sicherung oder Steigerung des Gemeinwohls, zur Hebung des Ansehens der Stadt Wien, zum Fortschritt oder zum Umwelt- und Klimaschutz beizutragen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
- Stiftungen
- Genossenschaften
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben im erheblichen öffentlichen Interesse
- Unmittelbarer Bezug zur Stadt Wien in inhaltlicher, institutioneller und geografischer Hinsicht
- Finanzielle Sicherstellung der Durchführung
- Keine Ausschlussgründe
- Ausschluss von Diskriminierung
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Beschreibung
Im Rahmen einer fortlaufenden Einreichung unterstützt die Stadt Wien über die Magistratsabteilung Finanzwesen (MA 5) sowohl zeitlich abgegrenzte Einzelprojekte als auch Gesamtaktivitäten, die inhaltlich, institutionell und geografisch einen unmittelbaren Bezug zur Bundeshauptstadt aufweisen. Gefördert werden Vorhaben im erheblichen öffentlichen Interesse, die zur Sicherung oder Steigerung des Gemeinwohls beitragen, das Ansehen Wiens heben, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie stärken oder konkrete Maßnahmen im Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie in Energieeffizienz umsetzen. Die unkomplizierte Struktur erlaubt eine Einzelförderung für einzelne Projekte oder Veranstaltungen ebenso wie eine Gesamtförderung zur Deckung des Fehlbetrags laufender Tätigkeit. Eine Antragstellung besteht seit 01. Mai 2020 ohne zeitliche Begrenzung und gewährt Finanzierungsbeiträge in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Die Maßnahme richtet sich an Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Bildungseinrichtungen und Privatpersonen mit unmittelbarem Wien-Bezug, die ihr Vorhaben finanziell abgesichert und ohne Ausschlussgründe vorlegen. Zuwendungsvoraussetzungen sind u. a. ein erheblicher öffentlicher Nutzen, Diskriminierungsfreiheit sowie die Vereinbarkeit mit zentralen Strategien der Stadt. Antragstellende erhalten hierdurch eine attraktive Chance, Projekte mit kommunal relevantem Impact und ökologischer oder sozialer Zielsetzung umzusetzen – eine lohnende Gelegenheit, das Gemeinwohl voranzutreiben und das Profil Wiens nachhaltig zu stärken.
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