Förderung von Projekten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung oder Umweltbildung (Richtlinien Nachhaltigkeitsbildung)
Zuschuss für Projekte zur Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Sachsen-Anhalt. Anträge sind grundsätzlich bis zum 30.09. des Vorjahres möglich, mindestens drei Monate vor Projektstart.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung bei der Durchführung von Projekten und Maßnahmen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung oder Umweltbildung in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden auch Modellversuche und Pilotprojekte, die an der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes angelehnt sind, ein Nachhaltigkeitsbewusstsein entwickeln und das Engagement für nachhaltige Entwicklung stärken.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektstandort in Sachsen-Anhalt
- Nachweis von Fortbildungen des eingesetzten Personals innerhalb der letzten zwei Jahre vor Projektbeginn
- Bei Modell- und Pilotprojekten: Beitrag zur Innovation, Erprobung und Weiterentwicklung der Bildung für nachhaltige Entwicklung
Beschreibung
Die Richtlinie „Förderung von Projekten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung oder Umweltbildung“ richtet sich an gemeinnützige Bildungs- und öffentliche Einrichtungen in Sachsen-Anhalt. Ziel ist die Stärkung eines umfassenden Nachhaltigkeitsbewusstseins durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Umwelt- und Naturschutzinitiativen. Gefördert werden auch innovative Modellversuche und Pilotprojekte, die sich an der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes orientieren und neue Ansätze zur Verankerung nachhaltiger Entwicklung erproben. Unter Federführung des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt leistet die Maßnahme einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Sensibilisierung von Teilnehmer:innen und Expert:innen für Klima- und Ressourcenschutz.
Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (ausgenommen unmittelbare Landesverwaltung) sowie rechtsfähige, gemeinnützige Träger mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Voraussetzung ist die Durchführung des Vorhabens im Fördergebiet sowie der Nachweis einschlägiger Fortbildungen des eingesetzten Personals innerhalb der letzten zwei Jahre. Modell- und Pilotprojekte müssen einen erkennbaren Beitrag zur Innovation und Weiterentwicklung der Bildung für nachhaltige Entwicklung leisten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 85 % bis 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens 8.000 € und maximal 100.000 € pro Antrag und Kalenderjahr. Die Antragsunterlagen sind grundsätzlich bis zum 30. September des Vorjahres und mindestens drei Monate vor Projektbeginn einzureichen.