Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Projektideen, die der Stärkung des jüdischen Lebens im Land dienen und innovative Vorhaben umsetzen – die Antragstellung ist ganzjährig möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Projekte, die der Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Landesprogramms für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus dienen – insbesondere Maßnahmen zur Umsetzung des Landesprogramms, die jüdisches Leben in seiner Vielfalt erkennbar und resilienter machen und neue Entfaltungsmöglichkeiten eröffnen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Reisekosten
- Investitionskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- kein Förderzugang für Landesbehörden und Landesbetriebe
- räumlicher oder fachlicher Bezug zum Land Sachsen-Anhalt
- landesweite, überregionale oder regionale Bedeutung
- Anerkennung der IHRA-Arbeitsdefinition
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Richtlinie
- detaillierte Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis Drittmittel
- Nachweis Vorsteuerabzug
- Satzung/Statut falls zutreffend
Bewertungskriterien
- Landespolitisches Interesse
- Innovationsgehalt
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Wirtschaftlicher Mitteleinsatz
- Öffentlichkeitswirkung
Beschreibung
Träger:innen aus allen gesellschaftlichen Bereichen – ob Privatperson, Existenzgründer:in, gemeinnützige Organisation, Unternehmen oder öffentliche Einrichtung – können das Angebot nutzen, um regionale Projektideen zur modernen Begleitung jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt umzusetzen. Gefördert werden zukunftsweisende Maßnahmen, die das Bewusstsein für jüdische Vielfalt stärken, Netzwerke zwischen Gemeinden und Kommunen aufbauen sowie lokale Begegnungsformate, Bildungsprojekte oder kulturelle Veranstaltungen initiieren. Ziel ist es, jüdisches Leben sichtbar und im Alltag erfahrbar zu machen, seine Widerstandsfähigkeit gegenüber antisemitischen Tendenzen zu fördern und langfristig zuverlässige Strukturen zur Prävention und Aufklärung zu etablieren.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einem Finanzierungsanteil von 80 bis 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben über eine Laufzeit von bis zu zwölf Monaten. Antragsberechtigt sind alle juristischen und natürlichen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die einen inhaltlichen oder räumlichen Bezug zum Land haben und Projekte von regionaler bis landesweiter Bedeutung realisieren. Erforderlich sind die Anerkennung der IHRA-Definition Antisemitismus, ein schlüssiges Finanzierungskonzept, das auch Eigen- und Drittmittel berücksichtigt, sowie die frist- und formgerechte Einreichung von Projektbeschreibung, Antragsformular und Finanzierungsplan. Durch nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit soll die Wirksamkeit der geförderten Vorhaben sichtbar gemacht und jüdisches Leben in seiner ganzen Breite einer breiten Öffentlichkeit nahegebracht werden.
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