Förderung von Qualifizierungs- und Koordinationsmaßnahmen für bürgerschaftliche/ehrenamtliche Arbeit im sozialen Bereich
Zuschuss für anerkannte lokale Anlaufstellen in Hessen zur Erarbeitung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger im sozialen Bereich. Teilnahmeanmeldung bis 31.10. des Vorjahres; Anträge bis 15.01. für das 1. Halbjahr und bis 01.07. für das 2. Halbjahr.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung anerkannter lokaler Anlaufstellen (Freiwilligenagenturen in freier oder kommunaler Trägerschaft sowie Kommunen) in Hessen bei der Erarbeitung lokaler Qualifizierungsprogramme und der Durchführung qualifizierender Maßnahmen für bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger im sozialen Bereich zur Stärkung lokaler Strukturen und Verbesserung der Vernetzung.
Förderfähige Ausgaben
- Erarbeitung lokaler Qualifizierungsprogramme (bis zu 2.000 €)
- Durchführung und finanzielle Abwicklung von Qualifizierungsmaßnahmen (bis zu 85 € je Maßnahme)
- Honorare für Unterrichtseinheiten (bis zu 35 € je 45 Minuten, in Ausnahmefällen bis zu 50 €)
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als lokale Anlaufstelle durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration
- Kooperation mit lokalen Vereinen/Verbänden/Initiativen zur gemeinsamen Erarbeitung eines Qualifizierungsprogramms
- Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen durch örtliche Bildungsträger oder Vereine
- Finanzielle Abwicklung der Maßnahmen durch die antragstellende Anlaufstelle
- Mindestens 7 Teilnehmende pro Maßnahme
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anmeldung zur Teilnahme am Förderprogramm bis 31.10. des Vorjahres
- Erarbeitetes Qualifizierungsprogramm mit Kosten- und Umfangsangaben
- Antrag auf Bewilligung der Qualifizierungsmaßnahmen (bis 15.01. bzw. 01.07.)
- Verwendungsnachweis und Erhebungsbögen nach Durchführung (bis 01.02. des Folgejahres)
Beschreibung
Diese Landesförderung richtet sich an anerkannte lokale Anlaufstellen in Hessen – darunter Freiwilligenagenturen in freier oder kommunaler Trägerschaft sowie Kommunen –, die Qualifizierungs- und Koordinationsangebote für bürgerschaftlich und ehrenamtlich Engagierte im sozialen Bereich konzipieren und durchführen. Mit dem Zuschuss werden praxisnahe Programme realisiert, die sowohl vereinsübergreifende Schwerpunkte wie Freiwilligenmanagement und Gruppenleitung als auch spezifische Bedarfe einzelner Initiativen abdecken. Durch die gezielte Zusammenarbeit mit örtlichen Vereinen und Bildungsträger:innen entsteht ein maßgeschneidertes Curriculum, das Ehrenamtliche fachlich stärkt, Netzwerke vor Ort verknüpft und einen Beitrag zur nachhaltigen Stärkung lokaler Strukturen leistet.
Die Teilnahme am Förderprogramm erfordert eine Anmeldung bis zum 31. Oktober des Vorjahres; die förmlichen Anträge sind jeweils bis zum 15. Januar für das erste und bis zum 1. Juli für das zweite Halbjahr beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen. Zuwendungsfähig sind Aufwendungen für die Erarbeitung lokaler Qualifizierungskonzepte (bis zu 2.000 €), die Durchführung und finanzielle Abwicklung einzelner Maßnahmen (bis zu 85 € je Maßnahme) sowie Honorare für Unterrichtseinheiten (bis zu 35 €/45 Min., in begründeten Ausnahmefällen bis zu 50 €). Voraussetzungen sind die Anerkennung als lokale Anlaufstelle durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, Kooperation mit örtlichen Vereinen/Verbänden, eine Mindestteilnehmendenzahl von sieben Personen sowie die fristgerechte Vorlage des Verwendungsnachweises und der Erhebungsbögen bis zum 1. Februar des Folgejahres.
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