Zuschuss

Förderung von Quartierswärmemanagement

Zuschuss für Gemeinden, Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein zur Einrichtung eines Quartierswärmemanagements. Förderung bis zu 225.000 €; Anträge jederzeit bei der IB.SH möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Fördersumme: bis 225.000 €
Förderquote: 90%
Projektdauer: 36 Monate (Verlängerung um 24 Monate möglich)

Förderziel

Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in Quartieren durch Einrichtung eines lokalen Quartierswärmemanagements zur Beratung und Begleitung von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern und Beschleunigung der Umstellung auf erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für qualifizierte Dienstleister (Ingenieur-, Stadtplanungs- oder Architekturbüros)
  • Erforderliche und angemessene maßnahmenbezogene Ausgaben
  • Kosten für begleitende Öffentlichkeitsarbeit (ohne Bewirtung/Raumkosten)
  • Kosten für Datenbeschaffung, Monitoring und Evaluierung
  • Personalkosten für Fachkräfte im Quartierswärmemanagement

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investive Maßnahmen
  • Planung von Wärmenetzen mit > 16 Gebäuden oder > 100 Wohneinheiten
  • Planerische HOAI-Leistungen für einzelne Gebäude
  • Bewirtungskosten und Raumkosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Abgeschlossene kommunale Wärmeplanung für das beantragte Quartier
  • Sitz oder Tätigkeit in Schleswig-Holstein
  • Mindestfördersumme von 45.000 € bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten ≥ 50.000 €

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Quartierswärmemanagement
  2. Detaillierte Projektbeschreibung/Projektskizze (inkl. Zeit- und Finanzierungsplan)
  3. Nachweis über abgeschlossene kommunale Wärmeplanung
  4. De-minimis-Erklärung (falls erforderlich)
  5. IB.SH-Datenschutzinformation

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Treibhausgasminderung im Quartier
  • Erreichung festgelegter Zielgrößen (z. B. Heizungswechsel- oder Sanierungsquoten)
  • Quartiersgröße und Anzahl der Gebäude/Wohneinheiten

Beschreibung

Gemeinden, Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein erhalten eine Förderung zur Einrichtung eines lokalen Quartierswärmemanagements, das die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in ausgewählten Quartieren aktiv begleitet. Ziel ist die Beschleunigung der Umstellung auf erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung: Fachkräfte beraten und koordinieren private Eigentümer:innen bei Heizungswechsel, energetischen Sanierungen und regionalen Bündelmaßnahmen. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 225.000 EUR pro Quartier, bei einer Förderquote von 90 %. Förderfähige Ausgaben umfassen Leistungen von Ingenieur-, Stadtplanungs- oder Architekturbüros, maßnahmenbezogene Projektkosten, begleitende Öffentlichkeitsarbeit (ohne Bewirtung/Raumkosten) sowie Datenbeschaffung, Monitoring, Evaluierung und Personalkosten für das Management. Voraussetzung ist eine abgeschlossene kommunale Wärmeplanung für das beantragte Gebiet sowie förderfähige Gesamtkosten von mindestens 50.000 EUR. Eine Mindestfördersumme von 45.000 EUR ist erforderlich.

Das Quartier muss mindestens 100 Gebäude oder 200 Wohneinheiten umfassen (Ausnahmen bei gewerblichen Bestandsgebieten möglich) und eine klare Zieldefinition enthalten, etwa eine Heizungswechsel-Quote von mindestens 10 % oder eine Sanierungsbeteiligung von 20 %. Die Projektlaufzeit beträgt 36 Monate mit optionaler Verlängerung um 24 Monate und einer maximalen Förderobergrenze von 375.000 EUR bei Aufstockung. Nicht förderfähig sind investive Maßnahmen, Netzplanungen für mehr als 16 Gebäude bzw. 100 Wohneinheiten, einzelne HOAI-Leistungen für Gebäude, Bewirtungs- oder Raumkosten. Anträge können jederzeit bei der IB.SH eingereicht werden; eine frühzeitige Genehmigung vor Projektbeginn ist auf Antrag möglich. Dieses Programm leistet einen entscheidenden Beitrag zur Dekarbonisierung des Wärmesektors und unterstützt Kommunen beim Erreichen ihrer Klimaschutzziele.

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