Förderung von Radrouten für den Alltagsverkehr
Das Land Burgenland fördert ab 01.01.2025 laufend burgenländische Gemeinden beim Neubau, Ausbau und Erhalt sicherer und attraktiver Alltagsradrouten und Radabstellanlagen mit Fördersätzen von bis zu 60 %.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Ziel des Programms ist, die Anzahl der täglichen Wege mit dem Fahrrad im Burgenland zu verdoppeln und die Infrastruktur für den Alltagsradverkehr zu verbessern. Gefördert werden der Neubau, Ausbau und die bauliche Erhaltung von Alltagsradrouten (regionale Hauptradrouten, regionale Radrouten, ÖV-Zubringer) sowie den dazugehörigen Radabstellanlagen entsprechend den Qualitätskriterien des Masterplans Radfahren.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Sachkosten
- Personalaufwand
- Planungs- und Beratungskosten
- Radabstellanlagen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten für Versorgungsanlagen
- Grundbeistellung
- Winterdienst
- Betriebliche Erhaltung
- Mehrkosten über Standard
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Formloses schriftliches Ansuchen
- Lageplan
- Projektbeschreibung
- Kostenschätzung
- Förderwerberin muss burgenländische Gemeinde sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloses schriftliches Ansuchen
- Lageplan
- Projektbeschreibung
- Kostenschätzung
- Fördervertrag
Beschreibung
Das Programm „Förderung von Radrouten für den Alltagsverkehr“ des Landes Burgenland setzt ab 01.01.2025 klare Impulse zur Verdopplung der täglichen Wege mit dem Fahrrad. Gemeinden im Burgenland erhalten Zuschüsse für den Neubau, Ausbau und die bauliche Erhaltung sicherer und attraktiver Alltagsradrouten. Gefördert werden regionale Hauptradrouten, regionale Radrouten und ÖV-Zubringer sowie begleitende Radabstellanlagen nach den Qualitätskriterien des Masterplans Radfahren. Mit diesem Fokus auf Infrastruktur und Städtebau trägt das Programm dazu bei, die Vernetzung von Siedlungen, öffentlichen Verkehrsmitteln und zentralen Einrichtungen zu stärken und das Radfahren als verlässliche Mobilitätsalternative zu etablieren.
Als Zuschuss deckt die Förderung bis zu 60 % der anrechenbaren Kosten ab – je nach Routenart zwischen 50 % und 60 %. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitions- und Sachkosten, Personalaufwand sowie Planungs- und Beratungskosten. Nicht förderfähig sind unter anderem Kosten für Versorgungsanlagen, Winterdienst, betriebliche Erhaltung und Eigenleistungen. Förderwerber:in ist ausschließlich eine burgenländische Gemeinde. Die Antragstellung ist laufend möglich und bedarf eines formlosen schriftlichen Ansuchens, Lageplans, einer Projektbeschreibung, einer Kostenschätzung sowie einer unterzeichneten Fördervereinbarung. Die Abwicklung erfolgt über die Abteilung 2 – Landesplanung, Hauptreferat Landesplanung, Referat Gesamtverkehrskoordination in Eisenstadt. Mit dieser kontinuierlichen Förderlinie erhalten Gemeinden verlässliche Planungssicherheit, um das Alltagsradnetz nachhaltig auszubauen und zur Mobilitätswende beizutragen.