Förderung von Radrouten
Das Land Vorarlberg fördert den Neu-, Aus- und Umbau, die Instandsetzung sowie Planung und Konzeption von Radrouten für den Alltags- und Freizeitradverkehr in Vorarlberg. Ziel ist die landesweite Vernetzung und Qualitätssteigerung der Radinfrastruktur. Anträge sind bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Neu-, Aus- und Umbaus, der Instandsetzung sowie Planung und Konzeption von Radrouten für den Alltags- und Freizeitradverkehr mit dem Ziel, landesweite Vernetzung, Qualitätssteigerung der Radinfrastruktur und Erhöhung der Verkehrssicherheit gemäß der Radverkehrsstrategie des Landes Vorarlberg.
Förderfähige Ausgaben
- Planungs- und Konzeptionskosten
- Erstellung von Radroutenkonzepten und Studien
- Externe Prozess- und Projektbegleitung
- Bauliche Maßnahmen (Neu-, Aus- und Umbau, Instandsetzung)
- Grundablösen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende bauliche Instandhaltung
- Mountainbikerouten
- Feinerschließung im örtlichen Radroutennetz
- Mehrkosten gestalterischer Festlegungen
- Geistige und administrative Eigenleistungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Radrouten müssen im abgestimmten Radroutenkonzept des Landes kategorisiert sein (Landesradroute Alltag, Landesradroute Freizeit oder örtliche Hauptradroute)
- Ansuchen ist vor Maßnahmebeginn einzureichen
- Einhaltung der Qualitätsstandards gemäß Richtlinie
- Abstimmung mit Abteilung Straßenbau und, falls möglich, Beantragung weiterer Förderungen Dritter
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftlicher Förderungsantrag mit Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenschätzung
- Lageplan, Regelquerschnitt und Bauzeitplan (bei technischen Projekten)
- Nachweis der Beantragung Fördermittel Dritter
Bewertungskriterien
- Einhaltung der Qualitätsstandards
- Vernetzung im Radroutenkonzept
- Beitrag zur Verkehrssicherheit und Erhöhung des Radverkehrsanteils
- Kosteneffizienz
Beschreibung
Das Land Vorarlberg stellt öffentlichen Einrichtungen in Vorarlberg eine fortlaufend verfügbare Zuschussförderung für den Neu-, Aus- und Umbau, die Instandsetzung sowie die Planung und Konzeption von Radrouten im Alltags- und Freizeitradverkehr bereit. Mit Beiträgen von bis zu 70 % der anerkannten Kosten (bei Landesradrouten Alltag) beziehungsweise 50 % (bei lokalen Hauptradrouten Alltag und Landesradrouten Freizeit) werden Vorhaben unterstützt, die dem regionalen Vernetzungsauftrag entsprechen, die Qualität der Radinfrastruktur steigern und die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöhen. Förderungswerbende sind Vorarlberger Gemeinden, Gemeindeverbände, sonstige Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeimmobiliengesellschaften. Anträge können bis zur Ausschöpfung des jährlich verfügbaren Budgets jederzeit eingereicht werden.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Kategorisierung der geplanten Radrouten gemäß dem abgestimmten Landesradroutenkonzept (Landesradroute Alltag, Landesradroute Freizeit oder örtliche Hauptradroute), die Einreichung vor Maßnahmebeginn sowie die Einhaltung der festgelegten technischen und qualitativen Standards. Förderfähig sind unter anderem Planungs- und Konzeptionskosten, Radroutenkonzepte und Studien, externe Prozess- und Projektbegleitung, bauliche Maßnahmen (Neu-, Aus- und Umbau, Instandsetzung) und erforderliche Grundablösen. Nicht förderbar bleiben laufende Instandhaltungsarbeiten, Mountainbikerouten, Feinerschließungen, Mehrkosten gestalterischer Festlegungen sowie geistige und administrative Eigenleistungen. Dem Förderungsansuchen sind ein schriftlicher Antrag mit Projektbeschreibung, eine detaillierte Kostenschätzung, Lageplan, Regelquerschnitt, Bauzeitplan (bei technischen Projekten) und ein Nachweis über die Beantragung weiterer Fördermittel beizulegen.