Zuschuss

Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen – Kommunale Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Klasse 16

Förderung von Investitionsmehrkosten für Erwerb, Leasing oder Langzeitmiete kommunaler batterieelektrischer oder Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klassen N2, N3 und selbstfahrender Arbeitsmaschinen der Klasse 16 mit bis zu 50 % der Mehrkosten, maximal 200.000 € je Fahrzeug. Anträge können bis zum 31.12.2026 gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.02. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: bis zu 200.000 € je Fahrzeug
Förderquote: 50%
Projektdauer: 18 Monate

Förderziel

Förderung der Anschaffung bzw. Langzeitnutzung emissionsarmer kommunaler Nutzfahrzeuge und selbstfahrender Arbeitsmaschinen zur Reduktion von Treibhausgasen im Verkehrssektor und zur Unterstützung der Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen durch Elektromobilität.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionsmehrkosten für den Erwerb vergleichbarer Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Leasing- und Mietanzahlungen
  • Langzeitmiete

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung vor Beginn des Maßnahmevorhabens
  • Fahrzeuge ausschließlich nicht-wirtschaftlich nutzen
  • Haltedauer bzw. Leasing-/Mietdauer von fünf Jahren (anteilig bei kürzerer Laufzeit)
  • Fahrzeuge als Neufahrzeuge (≤ 1.000 km) oder Vorführfahrzeuge (≤ 5.000 km, max. 12 Monate zugelassen)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kostenvoranschlag bzw. Angebot
  2. Fahrzeugdaten (Hersteller, Modell, Batteriegröße)
  3. PIN-Code-Verfahren (E-Mail-Verifikation)
  4. Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag

Beschreibung

Die kommunale Förderung für reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge in Nordrhein-Westfalen unterstützt öffentliche Einrichtungen bei der Anschaffung, beim Leasing oder bei der Langzeitmiete emissionsarmer Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 sowie selbstfahrender Arbeitsmaschinen der Klasse 16. Gefördert werden 50 % der Investitionsmehrkosten bis maximal 200.000 € je Fahrzeug, wobei Neufahrzeuge (≤ 1.000 km) und Vorführfahrzeuge (≤ 5.000 km, max. 12 Monate zugelassen) zum förderfähigen Kreis zählen. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände gemäß GkG NRW sowie kommunale Betriebe ohne wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Antragstellung vor Maßnahmebeginn, eine ausschließliche nicht-wirtschaftliche Nutzung der Fahrzeuge sowie eine Halte- oder Vertragsdauer von fünf Jahren (anteilig bei kürzerer Laufzeit). Die förderfähigen Ausgaben umfassen Investitionsmehrkosten, Leasing- und Mietanzahlungen und Langzeitmiete, der Antrag kann bis zum 31.12.2026 eingereicht werden und wird von der Bezirksregierung Arnsberg innerhalb einer Projektdauer von 18 Monaten bearbeitet.

Mit dieser Maßnahme werden kommunale Flotten nachhaltiger gestaltet und die landesweiten Klimaschutzziele im Verkehrssektor aktiv unterstützt. Durch den Emissionsausgleich im städtischen Betrieb entstehen spürbare Treibhausgaseinsparungen, die zur Verbesserung der Luftqualität und zur Stärkung einer zukunftsfähigen Mobilität beitragen. Der Förderrahmen ermöglicht eine gezielte Investition in zukunftsweisende Antriebstechnik und ebnet den Weg für innovative Mobilitätskonzepte in Kommunen und Regionen. Interessierte Einrichtungen können den Förderantrag online über das Fortschrittsportal NRW stellen und reichen Kostenvoranschläge, Fahrzeugdaten und PIN-Code-Verfahren als Anlagen ein. Die Förderung schließt eine wirksame Unterstützung kommunaler Akteur:innen ein und stellt eine bedeutende Chance dar, die Mobilität vor Ort emissionsarm und energieeffizient zu realisieren.

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