Förderung von Reinhaltungsmaßnahmen an Gewässern
Zuschuss für Reinhaltungsmaßnahmen an Gewässern durch Fischereivereine in Villach zur Erhaltung der natürlichen Seeufer und des Fischbestandes. Bis zu EUR 2.500 pro Verein und Kalenderjahr.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderungsgegenstand ist ein Zuschuss zu Reinhaltungsmaßnahmen an Gewässern durch Fischereivereine zum Zwecke der Erhaltung der natürlichen Seeufer und des natürlichen Fischbestandes durch Fischbesatzmaßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Fischbesatzmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fischereivereine
- Antragstellung (Nachweis mittels Rechnung)
- Durchführung im Bereich der Stadt Villach
- Gewährung durch Beschluss im Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Naturschutz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Rechnung als Nachweis
Beschreibung
Im Rahmen eines unbefristeten Förderprogramms in Kärnten unterstützt die Stadt Villach gemeinnützige Fischereivereine bei Reinhaltungsmaßnahmen an Gewässern. Die Ausschreibung setzt an der Erhaltung natürlicher Seeufer und eines ausgewogenen Fischbestandes an, indem sie fachlich begleitete Fischbesatzmaßnahmen mit einem direkten Zuschussvolumen von bis zu 2.500 € pro Verein und Kalenderjahr fördert. Als wesentlicher Baustein in den Themenfeldern Umwelt- und Naturschutz sowie Energieeffizienz & Klimaschutz trägt diese Förderung dazu bei, ökologische Strukturen zu stabilisieren und Gewässerräume nachhaltig aufzuwerten. Die kontinuierliche Finanzierungsoption ermöglicht die langfristige Planung und Umsetzung lokaler Reinigungsprojekte. Die Vergabe erfolgt auf Basis eines Beschlusses im Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Naturschutz.
Teilnahmeberechtigt sind alle in der Stadt Villach ansässigen oder projekttätigen Fischereivereine, die nachweislich gemeinnützige Zwecke im Gewässerschutz verfolgen. Eine zweckgebundene Antragstellung kann jederzeit eingelotet werden: Sie erfordert die Einreichung einer ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung als Nachweis der durchgeführten Fischbesatzmaßnahmen sowie die Zustimmung des Ausschusses für Gesundheit, Umwelt und Naturschutz. Förderung fängt unmittelbar nach Prüfungsabschluss an und unterstützt insbesondere Ausgaben für Fischbesatz. Durch die klare Dokumentation und regelmäßige Abrechnung im Rahmen der Basissubventionsordnung der Stadt Villach leisten die Vereine einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Wasserqualität, zur Förderung artenreicher Biotope und zur Stärkung des öffentlichen Umweltbewusstseins. Förderanträge können seit dem 01.01.2019 ohne Fristende gestellt werden.