Zuschuss

Förderung von Sanierungsberatungen

Zuschüsse für Sanierungsberatungen in Vorarlberg. 75% der Kosten bis max. €2.000 (Einzelgebäude) bzw. €5.000 (größere Wohnhäuser). Anträge bis 31.12.2026 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Fördersumme: Max. €2.000 je Gebäude (bis 6 Einheiten), €5.000 je Gebäude (mehr als 6 Einheiten).
Förderquote: 75%

Förderziel

Förderung von Sanierungsberatungen als Zuschüsse zur energetischen und technischen Begleitung von Eigenheimen, Reihenhäusern und Mehrwohnungshäusern in Vorarlberg.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratungshonorare
  • Planungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Vorarlberg
  • Baubehördliche Bewilligung des Bauvorhabens

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Wohnhaussanierung
  2. Belege der Beratungskosten

Bewertungskriterien

  • Nachhaltigkeitsaspekte der Beratung
  • Umfang der Beratungsleistungen

Beschreibung

Die Wohnhaussanierungsförderung in Vorarlberg richtet sich an Eigentümer:innen von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Eigentümergemeinschaften sowie gemeinnützige Organisationen und Unternehmen, die eine qualifizierte Sanierungsberatung in Anspruch nehmen möchten. Gefördert werden Planungskosten und Beratungshonorare zur energetischen und technischen Begleitung von Eigenheimen, Reihenhäusern und Mehrwohnungshäusern. Die Förderquote beträgt 75 % der nachgewiesenen Beratungskosten bis maximal 2.000 € je Einzelgebäude oder 5.000 € bei größeren Wohnhäusern mit mehr als sechs Einheiten. Voraussetzung für die Förderung sind ein Wohnsitz in Vorarlberg und eine baubehördliche Bewilligung des Bauvorhabens. Anträge können bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden, das Förderprogramm ist bis dahin gültig.


Die Sanierungsberatung umfasst u. a. Bestands- und Planungsenergieausweise, Variantenstudien, Umsetzungskonzepte und einen Überblick über ergänzende bundesweite Förderprogramme. Die Auswahl der Berater:innen erfolgt ausschließlich über befugte Energieausweis-Aussteller:innen oder unabhängige Ziviltechniker:innen und Ingenieur:innen. Darüber hinaus kann eine Sanierungsbegleitung bis zur Endabrechnung mit bis zu 1.000 € (Einzelgebäude) bzw. 2.000 € (Mehrfamilienhaus) gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt über das Formular „Wohnhaussanierung – Antrag für eine Sanierungsberatungsförderung“ sowie die Belege der Beratungskosten. Die Auszahlung erfolgt nach positiver Förderzusage, der Antrag ist in Dreifachfassung einzureichen. Weitere Informationen sowie die aktuellen Richtlinien und Formulare stehen bei der Abteilung Wohnbauförderung (IIId) des Amtes der Vorarlberger Landesregierung zur Verfügung.

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